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Amtsgericht Coburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Grundbuchamt

Beim Grundbuchamt kann das Grundbuch eingesehen werden, wenn ein berechtigtes Interesse des Antragstellers (z.B. Eigentümer, Gläubiger etc.) vorliegt.

Das Grundbuchamt ist zuständig für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch, wie zum Beispiel:

  • Bestandsverzeichnis
    • Grundstücksbeschrieb nach Angaben des Vermessungsamtes
  • Abteilung I
    • Eigentumsumschreibungen (Auflassungen)
  • Abteilung II
    • Dienstbarkeiten (z. B. Geh- und Fahrtrecht, Kabelleitungsrecht)
    • Nießbrauchsbestellungen
    • Reallasten
    • Vormerkungen
  • Abteilung III
    • Grundschulden
    • Hypotheken

Erreichbarkeit

Grundbuchamt Coburg
Heiligkreuzstrasse 22
96450 Coburg (Hausanschrift)

Telefon: 09561 / 878-7310
Telefax: 09621 / 9624-14830

Sprechzeiten

Montag - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

HINWEIS - Grundbuchabschriften

Vermehrt werden auf diversen Internetseiten kostenpflichtige Dienste angeboten, um Eigentümern Grundbuchausdrucke zu verschaffen. Dabei handelt es sich um private Dienstleister, mit denen die Grundbuchämter nichts zu tun haben. Das Bearbeitungsentgelt dieser Anbieter ist oft deutlich höher als die tatsächlich anfallenden Gerichtsgebühren. Die von der Landesjustizkasse in Bamberg erhobenen Gerichtsgebühren sind unabhängig von den zusätzlich anfallenden Kosten für den Drittanbieter zu begleichen. Sie können Ihren Grundbuchausdruck unter Darlegung des berechtigten Interesses jederzeit direkt beim Grundbuchamt anfordern.

Grundbucheinsicht / Grundbuchabschriften

Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten erhält nur, wer ein sog. berechtigtes Interesse darlegen kann (§12 GBO). Dann kann auf Antrag auch ein Grundbuchausdruck erteilt werden.

Der Eigentümer oder Berechtigte eines eingetragenen Rechts ist stets einsichtsberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen, z.B. als Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels; als Kaufinteressent durch Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers.

Die Einsicht ist gebührenfrei.

Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit.


Kosten des Grundbuchausdrucks:

  • einfache Abschrift: 10,00 Euro
  • amtliche Abschrift: 20,00 Euro

Erkundigen Sie sich bitte vorher bei der Stelle, für die Sie die Abschrift benötigen, ob der Ausdruck beglaubigt oder unbeglaubigt sein soll.

Die Möglichkeit der Online-Einsicht über ein automatisches Abrufverfahren besteht nur für einen beschränkten Benutzerkreis (z.B. Behörden, Banken).

Für Nutzer eines Bayern ID-Zugangs mit mindestens einem hohen Vertrauensniveau, z.B. Ihren elektronischen Personalausweis, steht Ihnen über das Online-Verfahren der Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks zur Verfügung.


Verfahrensübersicht