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Amtsgericht Bad Kissingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Rechtsantragstelle

Aufnahme von Anträgen, Stellungnahmen und Erklärungen für alle Abteilungen des Amtsgerichts Bad Kissingen und Gewährung von Beratungshilfe

Sprechzeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:30 bis 11:30 Uhr

Am Mittwoch ist die Rechtsantragstelle geschlossen!

 

An der Rechtsantragstelle werden ohne Termin nur Eilfälle zu Protokoll genommen.

Für andere Anträge / Klagen / Erklärungen werden Termine vergeben.

 

Beratungshilfe kann grundsätzlich schriftlich beantragt werden, jedoch besteht auch hier die Möglichkeit einen Termin zu vereinbaren.

Neuer Online-Service für Beratungshilfe

Auf der Website „Beratungshilfeschein beantragen | Justiz-Services“   können Sie den Antrag auf Beratungshilfe einfach erklärt und Schritt für Schritt online ausfüllen. Anschließend können Sie das fertige Formular auf Ihren Computer herunterladen und zusammen mit allen Dokumenten beim Amtsgericht einreichen.

Mit einem  Beratungshilfe Vorabcheck | Justiz-Services - Vorab-Check   können Sie vor der Antragstellung schnell herausfinden, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht.

Der Antrag auf Beratungshilfe kann schriftlich eingereicht werden.

Folgende Unterlagen müssen bei Antragstellung (vollständig und aktuell) vorliegen:

  • Beleg über laufendes Einkommen (Lohnabrechnung, Renten-, Arbeitslosengeld- oder sonstige Bescheide)

  • Die vollständigen Kontoauszüge der letzten 3 Monate

  • Belege zu laufenden Ausgaben (Miete, Nebenkosten, Heizkosten, Versicherungen etc.), die nicht aus den Kontoauszügen ersichtlich sind

  • Unterlagen, aus denen sich der Wert vorhandener Vermögenswerte ergibt (Sparbuch, Rückkaufswert der Lebensversicherung, etc.)

  • gegebenenfalls Vollmacht, Betreuerausweis oder Ähnliches


Sofern möglich:

  • Unterlagen aus denen sich die Angelegenheit, für die Beratungshilfe beantragt wird, ergibt (Schriftwechsel etc.)

  • Nachweis, dass Sie bereits selbst tätig geworden sind


Hinweis: Die Gewährung von Beratungshilfe ist unter anderem ausgeschlossen, wenn

  • ein gerichtliches Verfahren in dieser Sache bereits anhängig ist

  • eine Rechtsschutzversicherung eintritt

Verfahrensübersicht