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Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 1 vom 28.01.2026

Polizeischüsse in der Nürnberger Heisterstraße: Ermittlungen wurden eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat das Ermittlungsverfahren gegen einen Polizeibeamten, der am 04.03.2025 in der Heisterstraße in Nürnberg einen 38-jährigen Mann durch Schüsse aus der Dienstwaffe lebensgefährlich verletzt hatte, eingestellt, da eine Notwehrlage vorlag.

Am 04.03.2025 gegen 8.00 Uhr klingelten zwei uniformierte Beamte der Landespolizei bei der Wohnung des Mannes, um einen gegen diesen bestehenden Haftbefehl zu vollziehen.

In dem 1-Zimmer-Apartment kam es zu einer Auseinandersetzung mit dem Mann, der schließlich ein größeres Küchenmesser ergriff und sich damit auf einen der Beamten zubewegte. Als er nur noch wenige Meter von diesem entfernt war und ihm den Weg zum Ausgang versperrte, gab der Beamte zwei Schüsse aus seiner Dienstwaffe ab, um einen drohenden Messerangriff abzuwehren. Die Schüsse trafen den 38-Jährigen am Oberkörper, woraufhin er verstarb.

Dieser Ablauf des Tatgeschehens ergibt sich aus den Angaben der beiden Polizeibeamten, den Aussagen unbeteiligter Zeugen sowie den Ergebnissen der Obduktion  und eines eingeholten Schussgutachtens.

Da die Abgabe eines gezielten Schusses in dieser Situation die einzige Möglichkeit darstellte, einen Messerangriff auf sich abzuwehren, war das Vorgehen des Polizeibeamten aufgrund von Notwehr gerechtfertigt.

Ein strafbares Verhalten liegt somit nicht vor.

 

Heike Klotzbücher

Oberstaatsanwältin