Pressemitteilung 03 vom 10.06.26
Anklageerhebung wegen Korruptionsdelikten gegen eine ehemalige Mitarbeiterin des KVR München – Ausländerbehörde und zwei weitere Angeschuldigte
ie Staatsanwaltschaft München I hat am 03.06.2026 gegen eine ehemalige Mitarbeiterin des KVR München (MF) und zwei weitere Angeschuldigte (SF und D) Anklage zum Landgericht München I – Wirtschaftsstrafkammer erhoben.
Gegen die 36-jährige Deutsche MF besteht der Verdacht der Bestechlichkeit in 85 Fällen, jeweils in Tateinheit mit gewerbs- und bandenmäßigem Einschleusen von Ausländern, in 68 Fällen hiervon in Tateinheit mit gewerbs- und bandenmäßiger Urkundenfälschung. Den 34-jährigen bzw. 31-jährigen albanischen Angeschuldigten SF und D liegt ebenfalls gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern zur Last, zudem Beihilfe zur Bestechlichkeit. Gegen den Angeschuldigten SF, dem Ehemann der Angeschuldigten MF, besteht zudem der Verdacht der gewerbs- und bandenmäßigen Urkundenfälschung.
Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage zusammengefasst von folgendem, vor Gericht noch zu beweisenden Sachverhalt aus: Die Angeschuldigten schlossen sich zu einer Bande zusammen, um in einer Vielzahl von Fällen vietnamesischen Staatsangehörigen gegen Geldzahlungen die Möglichkeit zum rechtswidrigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zu verschaffen. Die Angeschuldigte MF war im Tatzeitraum als Mitarbeiterin im Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München – Ausländerbehörde tätig. Ihr wird vorgeworfen, dass sie von September 2024 bis Mai 2025 in 85 Fällen pflichtwidrig Aufenthaltsgenehmigungen und Fiktionsbescheinigungen für vietnamesische Antragsteller ausstellt hat, obwohl ihr bekannt war, dass die Voraussetzungen für die Erteilung nicht vorlagen. Die vietnamesischen Antragsteller entrichteten hierfür jeweils Zuwendungen im mindestens fünfstelligen Bereich.
Dem Angeschuldigten SF liegt zur Last, für die Antragsteller zunächst slowenische Aufenthaltstitel gefälscht oder gefälschte slowenische Aufenthaltstitel beschafft zu haben, um die Erteilung der rechtswidrigen Dokumente durch die Angeschuldigte MF zu erleichtern. Zudem soll er die vietnamesischen Antragsteller kontaktiert, an die Angeschuldigte MF vermittelt und ihnen Termine für die Abholung der Aufenthaltstitel mitgeteilt haben. Der Angeschuldigte D unterstützte das Vorgehen in einigen der 85 Fälle, indem er die vietnamesischen Antragsteller in den Räumlichkeiten des KVR in Empfang nahm, von diesen den vereinbarten Geldbetrag entgegennahm und die Antragsteller zu der Angeschuldigten MF brachte. Die Angeschuldigten MF und SF befinden sich seit Mitte Dezember 2025 in Untersuchungshaft. Bei einer Durchsuchung ihrer Privatwohnung im Oktober 2025 wurde Bargeld in Höhe von rund 100.000 Euro, zudem 200 Gramm Gold und 250 Gramm Silber aufgefunden. Es ist beabsichtigt, im Rahmen der Hauptverhandlung die Einziehung eines Betrages in Höhe von 850.000 Euro gegen die Angeschuldigten MF und SF zu beantragen. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und damit über eine mögliche Terminierung der Hauptverhandlung wird die zuständige Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I entscheiden. Gegen fünf weitere Beschuldigte dieser Tätergruppierung sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Ihnen wird vorgeworfen, als Bandenmitglied bzw. als Vermittler zwischen Bandenmitgliedern und Antragstellern tätig geworden zu sein. Zudem wurden gegen sämtliche vietnamesische Antragsteller ebenfalls Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Es handelt sich um die zweite Anklage in dem umfangreichen Ermittlungskomplex wegen Korruptionsvorwürfen gegen ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KVR. Gegen Mitglieder einer anderen Tätergruppierung erging bereits ein rechtskräftiges Urteil: Das Landgericht München I verurteilte am 29.01.2026 zwei ehemalige Mitarbeiter des KVR wegen Bestechlichkeit jeweils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 9 Monaten, deren Vollstreckung zu Bewährung ausgesetzt wurde. Der dritte Angeklagte wurde wegen Bestechung und Titelmissbrauchs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren 9 Monaten verurteilt. Gegen sieben weitere (sich nicht in Untersuchungshaft befindliche) Beschuldigte dieser Tätergruppierung dauern die Ermittlungen an.
gez.
Juliane Grotz
Staatsanwältin als Gruppenleiterin
Pressesprecherin