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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 18. März 2026 Nr. 9/2026

Mit Auto in Tankstellengebäude gefahren – Strafprozess wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung beginnt

Vor der 19. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth, der Schwurgerichtskammer, beginnt

                                             am Montag, 23. März 2026, 9:00 Uhr,
                                          im Sitzungssaal 2.006 (2. Obergeschoss),
                                im Strafjustizzentrum, Fürther Straße 114 in Nürnberg,

die Hauptverhandlung gegen eine Angeklagte wegen des Verdachts des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung.

 

Die Angeklagte soll am Abend des 3. Juli 2025 an einem Autohof nahe der Bundesautobahn A9 im Landkreis Roth nach einem Streit mit ihrem ehemaligen Lebensgefährten versucht haben, ihn mit dem Auto zu überfahren. Als der Mann zu Fuß Richtung Tankstelle ging, soll die Angeklagte ihm mit ihrem Fahrzeug gefolgt sein und mit einer Geschwindigkeit von rund 30 km/h versucht haben, ihn aus Wut in Tötungsabsicht zu erfassen. Als es dem Mann gerade noch gelungen sein soll, in das Tankstellengebäude zu flüchten, soll die Angeklagte mit ihrem Fahrzeug die Eingangstür durchbrochen haben. Den durch die Wucht des Aufpralls unter der zersplitterten Glastür zu Fall gekommenen Lebensgefährten soll die Angeklagte anschließend mit einer Scherbe angegriffen haben. Der Mann soll durch die Tat mehrere Frakturen und zahlreiche Schnittwunden erlitten haben. Auch ein weiterer Mann, der sich im Kassenbereich befand, soll von herumfliegenden Teilen und Glassplittern getroffen und verletzt worden sein. Zwei weitere Personen, die sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe aufgehalten hatten, blieben unverletzt.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte ihr Fahrzeug als gemeingefährliches Mittel einsetzte und mit Hilfe dessen versuchten Mord zum Nachteil von vier Personen sowie gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen begangen habe.

Die Schwurgerichtskammer hat für den Strafprozess noch sechs weitere Verhandlungstage angesetzt. Die Fortsetzungstermine sind bestimmt auf 31. März, 1., 13., 16., 17. und 21. April 2026 (jeweils 9:00 Uhr, jeweils Saal 2.006). Abhängig vom Verlauf der Beweisaufnahme können Termine kurzfristig entfallen oder hinzukommen. Auch in zeitlicher Hinsicht und im Hinblick auf den Sitzungssaal sind noch Änderungen möglich.

Medienvertreterinnen und Medienvertreter, die am Beginn der Hauptverhandlung teilnehmen wollen, werden gebeten, sich bis spätestens Freitag, 20. März 2026, 16:00 Uhr, unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anzumelden. Die Anmeldung dient lediglich der Planung und Koordination. Für die angemeldeten Medien werden zum Prozessauftakt Sitzplätze reserviert, welche für alle Zuhörer freigegeben werden, wenn sie nicht 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung belegt sind.


Tina Haase
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin