Menü

Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 28. Januar 2026 Nr. 5/2026

Tötungsdelikt in Nürnberger Südstadt - Jugendkammer verhängt gegen Jugendlichen Jugendstrafe von 9 Jahren 6 Monaten

Die Jugendkammer I des Landgericht Nürnberg-Fürths hat am 28. Januar 2026 einen zum Tatzeitpunkt 15-jährigen Jugendlichen wegen Mordes und versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 9 Jahren 6 Monaten verurteilt.

Die Jugendkammer ist nach der dreitägigen nichtöffentlich durchgeführten Hauptverhandlung davon überzeugt, dass der angeklagte Jugendliche am frühen Morgen des 30. April 2025 den älteren Bruder seiner Freundin und dessen Lebensgefährtin in der Wohnung der Familie seiner Freundin in der Nürnberger Südstadt in Tötungsabsicht mit einem Messer angriff. Für die Kammer steht fest, dass der Angeklagte zunächst auf den schlafenden Bruder seiner Freundin mit einer Vielzahl an Stichen einstach und sodann der durch die Schreie ihres Partners aufgewachten Lebensgefährtin, als diese Hilfe holen wollte, zahlreiche Stich- und Schnittverletzungen zufügte. Der 19-jährige verstarb an den Folgen der insgesamt 27 Stichverletzungen. Seine im damaligen Zeitpunkt 14-jährige Lebensgefährtin überlebte nur knapp. Sie erlitt über 50 Stich- und Schnittverletzungen, lag nach dem Angriff im Koma und musste über Wochen intensivmedizinisch behandelt werden. Sie leidet noch heute an den Folgen der erlittenen schweren Verletzungen.

Für die Kammer steht auch fest, dass die zum damaligen Zeitpunkt 13-jährige Freundin des Angeklagten sich während des Messerangriffs vor der Wohnung aufhielt und den Versuch der 14-jährigen Lebensgefährtin ihres Bruders, Hilfe zu holen, durch das Zuhalten der Wohnungstür von außen unterband. Anlass der Tat ist nach Überzeugung der Kammer die gemeinsame subjektive Vorstellung des Angeklagten und seiner Freundin gewesen, bei einer Tötung der Familienangehörigen zukünftig ein gemeinsames Leben als Liebespaar führen zu können. Sie glaubten, dass die Familie des Mädchens die Beziehung zu dem zwei Jahre älteren Jugendlichen nicht gutheißen würde.

In der Tatausführung und dem Motiv sah die Jugendkammer sowohl das Mordmerkmal der Heimtücke als auch der sonstigen niedrigen Beweggründe verwirklicht.

Der bislang nicht vorbestrafte Jugendliche hatte vor Gericht die Tat gestanden. Seine Handlungsfähigkeit im Tatzeitpunkt war nach den Feststellungen eines in der Hauptverhandlung angehörten psychiatrischen Sachverständigen nicht eingeschränkt.

Der Strafprozess gegen den Jugendlichen fand kraft Gesetzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das gesetzliche Höchstmaß der Jugendstrafe beträgt 10 Jahre.

Über eine etwaige Strafbarkeit des zum Tatzeitpunkt 13-jährigen Mädchens hatte die Jugendkammer nicht zu entscheiden. Sie war noch nicht strafmündig.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Jugendliche kann binnen einer Woche Revision einlegen.

 

Tina Haase
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin