Pressemitteilung vom 22. April 2026 Nr. 11/2026
„Schüsse bei Hochzeitsfeier in Fürth“ – Strafprozess gegen weitere Familienangehörige beginnt
Vor der Jugendkammer I des Landgerichts Nürnberg-Fürth beginnt
am Dienstag, 28. April 2026, 9:30 Uhr,
im Sitzungssaal E 006 (Erdgeschoss),
im Strafjustizzentrum, Fürther Straße 114 in Nürnberg,
die Hauptverhandlung gegen drei Familienmitglieder des Schützen wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen heimtückischen Mordes.
Die Staatsanwaltschaft legt dem 55-jährigen Vater, einem 28-jährigen und einem 20-jährigen Bruder des Schützen zur Last, die Tötung des Vaters von dessen ehemaliger Lebensgefährtin zusammen geplant und am 23. März 2025 gemeinsam umgesetzt zu haben. Insbesondere soll der Vater seinen drei Söhnen im Festsaal der Hochzeitsfeier das Startsignal zur Ausführung der Tat gegeben haben. Der Tat soll ein langjähriger Streit zwischen beiden Familien nach dem Scheitern der Beziehung vorausgegangen sein.
Die Jugendkammer hat für den Strafprozess noch 7 weitere Verhandlungstage angesetzt. Die Fortsetzungstermine sind bestimmt auf 5., 8., und 19. Mai, 8., 18., 24. und zuletzt 29. Juni 2026 (Beginn am 8.6. um 10:00 Uhr, im Übrigen um 9:30 Uhr; Sitzungssaal voraussichtlich 1.006). Abhängig vom Verlauf der Beweisaufnahme können Termine kurzfristig entfallen oder hinzukommen. Auch in zeitlicher Hinsicht und im Hinblick auf den Sitzungssaal an den jeweiligen Fortsetzungsterminen sind Änderungen möglich.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat den Haupttäter im vorausgegangenen Strafverfahren (Pressemitteilung vom 14. Januar 2026) mit Urteil vom 19. März 2026 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte Revision eingelegt. Die Verteidigung sah in der Schussabgabe, die der Angeklagte vor Gericht eingeräumt hatte, eine Affekthandlung, die auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen sei.
Das Verfahren gegen die Familienangehörigen wurde aus prozessualen Gründen getrennt geführt. Der Schütze hatte sich noch am 23. März 2025 nach seiner Flucht nach Frankreich der französischen Polizei gestellt. Ergänzend wird auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 30. September 2025 (Nr. 8/2025) Bezug genommen. Die nun angeklagten Familienmitglieder wurden im August 2025 in Frankreich festgenommen und nach Deutschland überstellt, in einem Zeitraum als die Ermittlungen gegen den Haupttäter bereits weitgehend abgeschlossen waren.
Nachdem der jüngere Bruder im Tatzeitpunkt erst 19 Jahre alt war und er damit Heranwachsender im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes ist, findet die Hauptvorhandlung gegen die drei Angeklagten nun vor der Jugendkammer statt.
Medienvertreterinnen und Medienvertreter, die am Beginn der Hauptverhandlung teilnehmen wollen, werden gebeten, sich bis spätestens Montag, 27, April 2026, 16:00 Uhr, unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anzumelden. Die Anmeldung dient lediglich der Planung und Koordination. Für die angemeldeten Medien werden zum Prozessauftakt Sitzplätze reserviert, welche für alle Zuhörer freigegeben werden, wenn sie nicht 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung belegt sind.
Tina Haase
Richterin am
Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin