Pressemitteilung vom 25. September 2025 Nr. 30/2025
Hauptverhandlung wegen Vorwurfs der Untreue gegen ehemaligen Geschäftsführer einer Nürnberger Hausverwaltung beginnt
Vor der 2. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth beginnt
am Dienstag, 30. September 2025, 14:00 Uhr,
im Sitzungssaal 1.008 (1. Obergeschoss),
im Strafjustizzentrum, Fürther Straße 114 in Nürnberg,
die Hauptverhandlung gegen den ehemaligen Geschäftsführer einer Hausverwaltungsgesellschaft und dessen Bruder wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Untreue bzw. Beihilfe zur gewerbsmäßigen Untreue.
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth legt dem Angeklagten als Verantwortlichem einer in Nürnberg ansässigen Hausverwaltungsgesellschaft Untreue und dessen mitangeklagten Bruder Beihilfe zur Untreue zum Nachteil der betreuten Wohnungseigentumsgesellschaften zur Last. Hinsichtlich der Einzelheiten der Tatvorwürfe wird auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft vom 24.05.2024 Bezug genommen.
Im Herbst 2024 erhob die Staatsanwaltschaft wegen gleichgelagerter Vorwürfe gegen beide Angeklagten eine zweite Anklage. Danach soll der Angeklagte mit Unterstützung des Bruders zum Nachteil einer weiteren Wohnungseigentumsgemeinschaft einen weiteren Betrag von 15.612,80 € pflichtwidrig abgerechnet haben. Auch diese weitere Anklage ist Gegenstand der nun beginnenden Hauptverhandlung.
Der durch Untreuehandlungen entstandene Gesamtschaden zum Nachteil der insgesamt 29 Wohnungseigentumsgemeinschaften aus dem Großraum Nürnberg soll sich auf rund 256.000 € belaufen.
Die 2. Strafkammer hat für das Strafverfahren insgesamt sieben weitere Verhandlungstermine bestimmt auf 9., 15. und 29. Oktober, 19. und 26. November, 3. und 9. Dezember 2025 (jeweils 9:00 Uhr, Saal 1.008). Abhängig vom Verlauf der Beweisaufnahme können Termine kurzfristig entfallen oder hinzukommen. Auch in zeitlicher Hinsicht oder im Hinblick auf den Sitzungssaal sind Änderungen möglich, die über den Sitzungsaushang bekannt gegeben werden.
Medienvertreterinnen und Medienvertreter, die am Beginn der Hauptverhandlung teilnehmen wollen, werden gebeten, sich bis spätestens Dienstag, 30. September 2025, 10:00 Uhr, unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anzumelden. Die Anmeldung dient lediglich der Planung und Koordination. Für die angemeldeten Medien werden zum Prozessauftakt Sitzplätze reserviert, welche für alle Zuhörer freigegeben werden, wenn sie nicht 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung belegt sind.
Tina Haase
Richterin am
Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin