Pressemitteilung vom 28. Juli 2025 Nr. 27/2025
Landgericht Nürnberg-Fürth: Nichtöffentliche Hauptverhandlung wegen Mordverdachts vor der Jugendkammer beginnt
Die Jugendkammer I des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen einen zum Tatzeitpunkt 16-jährigen Jugendlichen aus dem Landkreis Nürnberger Land, der seinen Vater mit einem Messer tödliche Stichverletzungen zugefügt haben soll, wegen des Tatvorwurfs des Mordes zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die nichtöffentliche Hauptverhandlung beginnt am 31. Juli 2025. Ein weiterer Fortsetzungstermin wurde auf 6. August 2025 bestimmt.
Der Angeklagte soll am 14. Dezember 2024 am frühen Abend mit seinem Vater in Streit geraten sein. Noch aufgebracht durch die vorausgegangene Auseinandersetzung soll der Angeklagte seinem Vater, als dieser das Haus verließ, nach außen gefolgt sein und ihm überraschend mit einem Küchenmesser von hinten eine Stichverletzung in den Rücken zugefügt haben. Als der Vater sich umdrehte, soll ihm der Angeklagte noch zwei weitere Stiche in den Oberkörper versetzt haben. Dabei soll der Angeklagte den Tod des Vaters aufgrund der Stichverletzungen billigend in Kauf genommen haben. Der Vater verstarb wenige Stunden später während einer Notoperation an den Folgen der schweren Verletzungen.
Nach dem Jugendgerichtsgesetz ist die Verhandlung vor der erkennenden Jugendkammer einschließlich der Verkündung einer Entscheidung nicht öffentlich, da eine Tat angeklagt ist, welche der Angeklagte begangen haben soll, als er noch nicht 18 Jahre alt war. Diese gesetzliche Grundwertung hat das Landgericht zwingend zu beachten. Auf sie kann auch nicht durch die Verfahrensbeteiligten verzichtet wer-den.
Nach § 48 Abs. 2 Satz 3 JGG kann der Vorsitzende andere als die an dem Verfahren beteiligten Personen nur aus besonderen Gründen zur Hauptverhandlung zulassen. Der Vorsitzende beabsichtigt von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen, indem dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit durch die Zulassung der Pressesprecherin zur Urteilsverkündung Rechnung getragen wird. Das Urteil wird nach aktueller Planung am 6. August 2025 erwartet. Je nach Verlauf der Beweisaufnahme sind jedoch kurzfristig Änderungen möglich.
Die Pressesprecherin wird nach Urteilsverkündung eine schriftliche Pressemitteilung herausgeben, mit welcher die Medien über den Prozessausgang informiert werden.
Tina Haase
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin