Pressemitteilung vom 17. Juni 2025 Nr. 24/2025
„Tötungsdelikt Pommelsbrunn“ – Strafprozess wegen des Verdachts des Mordes beginnt
Vor der 5. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth, dem Schwurgericht, beginnt
am Dienstag, 24. Juni 2025, 9:00 Uhr,
im Sitzungssaal E.006 (Erdgeschoss),
im Strafjustizzentrum, Fürther Straße 114 in Nürnberg,
die Hauptverhandlung gegen den Angeklagten wegen des Verdachts des Mordes aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke.
Der Angeklagte soll am 27. September 2024 seine von ihm getrenntlebende Ehefrau früh morgens aufgesucht, im Schlaf überrascht und erdrosselt haben. Ihren Leichnam soll er anschließend im Wald vergraben haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er die Trennung nicht akzeptiert und aus Eifersucht sowie übersteigertem Besitzdenken gegenüber seiner Ehefrau gehandelt habe. Auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 21. März 2025 (Nr. 5/2025) wird ergänzend Bezug genommen.
Die Schwurgerichtskammer hat für den Strafprozess noch elf weitere Verhandlungstage angesetzt. Die Fortsetzungstermine sind bestimmt auf 26., 27. und 30. Juni sowie 1., 2., 3., 17., 18., 21., 22 und zuletzt 29. Juli 2025 (jeweils Saal E.006, jeweils ab 9:00 Uhr; am 26. Juni und 3. Juli 2025 ab 11:00 Uhr). Abhängig vom Verlauf der Beweisaufnahme können Termine kurzfristig entfallen oder hinzukommen. Auch in zeitlicher Hinsicht sind Änderungen möglich.
Medienvertreterinnen und Medienvertreter, die am Beginn der Hauptverhandlung teilnehmen wollen, werden gebeten, sich bis spätestens Montag, 23. Juni 2025, 16:00 Uhr, unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anzumelden. Die Anmeldung dient lediglich der Planung und Koordination. Für die angemeldeten Medien werden zum Prozessauftakt Sitzplätze reserviert, welche für alle Zuhörer freigegeben werden, wenn sie nicht 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung belegt sind.
Tina Haase
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin