Pressemitteilung 85 vom 11.11.2025
Strafverfahren gegen Makbule K. (64 Jahre) wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland
Der 8. Strafsenat des Oberlandesgerichts München (Staatsschutzsenat) hat mit Beschluss vom 10.09.2025 die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft München – Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus – gegen Makbule K. unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen. Zugleich hat der Vorsitzende 11 Termine zur Durchführung der Hauptverhandlung ab dem 08.12.2025 und bis zum 09.03.2026 bestimmt. Die genauen Termine können der beigefügten Liste entnommen werden.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten die Mitgliedschaft in der PKK vor. Sie sei seit 2020 als sog. „Frontarbeiterin“ für das sog. PKK Gebiet Nürnberg zuständig gewesen.
Der Vorsitzende hat zudem die angehängte Sicherheitsverfügung erlassen.
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht