Pressemitteilung 83 vom 11.11.2025
Prof. Dr. Rüdiger Veil Neuer Richter am Oberlandesgericht München Commercial Court
Der Münchner Hochschullehrer Prof. Dr. Rüdiger Veil ist mit Wirkung zum 01.11.2025 zum Richter am Oberlandesgericht München ernannt worden.
Er wird nach der Geschäftsverteilung des Oberlandesgerichts München Mitglied des Commercial Court für Streitigkeiten zwischen Gesellschaften und ihrer Leitungsorgane (41. Zivilsenat).
Prof. Veil ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, insbesondere im Aktien-, GmbH- und Wertpapierhandelsrecht. Er ist Herausgeber mehrerer führender Kommentare und Handbücher zu diesen Rechtsgebieten sowie Autor von über 150 nationalen und internationalen Publikationen. Prof. Veil verfügt über umfangreiche praktische Erfahrung in internationalen Schiedsverfahren und als Mitglied des Joint Board of Appeal der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA). Vor seiner Zeit in München war er unter anderem an der Bucerius Law School in Hamburg tätig.
Der Präsident des Oberlandesgerichts München Dr. Heßler: „Wir freuen uns sehr, einen so herausragenden Wissenschaftler mit Schiedsgerichtserfahrung für unseren Commercial Court gewonnen zu haben. Prof. Veil wird eine große Bereicherung für die Rechtsprechung des Commercial Courts sein.“
Hintergrund:
Commercial Courts sind erstinstanzliche Spezialsenate für zivilrechtliche nationale und internationale Wirtschaftsstreitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 Euro, die auf übereinstimmenden Wunsch der Parteien angerufen werden können. Der Commercial Court ist ein auf wirtschaftlich bedeutende Verfahren zugeschnittener Teil der staatlichen Gerichtsbarkeit.
Die Commercial Courts bieten für Unternehmen eine attraktive Alternative zur Schiedsgerichtsbarkeit, da die Vorzüge und Vorteile beider Verfahrensarten, der unabhängigen staatlichen Gerichtsbarkeit einerseits und der Schiedsgerichtsbarkeit andererseits, kombiniert wurden.
Das Oberlandesgericht München hat zwei Zivilsenate als Commercial Courts eingerichtet:
1. Streitigkeiten in der Lieferkette (40. Zivilsenat), d.h. Streitigkeiten zwischen dem Hersteller eines Endprodukts und seinen Zulieferern sowie der Zulieferer untereinander.
2. Streitigkeiten zwischen einer Gesellschaft und Mitgliedern des Leitungsorgans oder Aufsichtsrats (41. Zivilsenat)
Die Commercial Courts bieten folgende Vorteile:
Hohe Spezialisierung
Die Commercial Courts sind mit drei Berufsrichtern besetzte, für Wirtschafts-, Unternehmens- und Handelsrecht hochspezialisierte Fachsenate eines Oberlandesgerichts, deren Mitglieder über langjährige Erfahrung in der Führung nationaler und internationaler Zivilverfahren im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht verfügen.
Beschleunigung
Der kurze Instanzenzug garantiert eine zeitnahe Erledigung der Streitigkeit. Das Oberlandesgericht wird als Eingangsinstanz tätig und die Revision zum Bundesgerichtshof bedarf keiner Zulassung (§ 614 ZPO - externer Link).
In einem frühen Organisationstermin können mit den Parteien Verfahrensvereinbarungen getroffen werden und beispielsweise mit einem Zeitplan ein effektiver Ablauf gefördert werden (§ 612 ZPO - externer Link).
Auch in der internen Gerichtsorganisation ist das Verfahren vor den Commercial Courts auf Beschleunigung angelegt. Insbesondere bestimmt der Geschäftsverteilungsplan des OLG München einen Vorrang der Tätigkeit am Commercial Court vor anderen Aufgaben der beteiligten Richter.
Gerichtssprache
Vor den Commercial Courts kann das Verfahren ganz oder teilweise auch in englischer Sprache geführt werden (§ 184a f. GVG). Auch wenn das Verfahren nicht vollständig in Englisch geführt wird, können Vertragsdokumente, Urkunden oder Schriftsätze in Englisch vorgelegt werden und müssen nicht kostspielig und langwierig übersetzt werden.
Erweiterung der Geheimhaltungsvorschriften
Bei der Verhandlung über Geschäftsgeheimnisse kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Wortprotokoll
Auf Wunsch der Parteien wird ein Wortprotokoll über die Verhandlung geführt.
Guidelines
In Zusammenarbeit mit den Commercial Court-Senaten der Oberlandesgerichte der deutschen Länder wurden in Guidelines die Verfahrensgrundsätze und Wissenswertes für das nationale und internationale Publikum beschrieben.
Mediation
Es besteht die Möglichkeit eines auf die Commercial Courts abgestimmten gerichtsinternen Mediationsverfahrens.
Nähere Informationen zum Commercial Court finden Sie hier:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/commercial.php
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle
Richter am Oberlandesgericht