Pressemitteilung 65/2025 vom 24.09.2025
Landgericht München I Strafverfahren gegen Maria P. (23 Jahre) und Mahmud M. (20 Jahre) wegen des Verdachts des Diebstahls
Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts München I hat heute die Angeklagte Maria P. wegen Diebstahls, Vortäuschen einer Straftat und Missbrauch von Notrufen zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren 6 Monaten verurteilt. Zudem wurde die Einziehung von rund 390.000 € angeordnet. Der Angeklagte Mahmud M. wurde wegen Geldwäsche und Begünstigung als Heranwachsender zu einem Dauerarrest von 4 Wochen verurteilt.
Nach einer fünftägigen Hauptverhandlung zeigte sich die Jugendkammer unter dem Vorsitz von Michael Schönauer davon überzeugt, dass die Angeklagte als Bankangestellte einem unbekannten Mittäter den Zutritt zu der Bank, in der sie damals beschäftigt war und den dortigen Tresorräumen ermöglichte. Dort entwendete der unbekannte Mittäter auf der Grundlage eines gemeinsamen Tatplans mit der Angeklagten rund 458.000 €. Die Angeklagte drückte anschließend den Alarmknopf und gab gegenüber der Bank und der Polizei an, sie sei überfallen worden. Hierdurch wurde ein Großeinsatz der Polizei ausgelöst. Einen Teil der Beute in Höhe von rund 100.000 € hatte die Angeklagte danach von dem unbekannten Mittäter erhalten und dem Mitangeklagten Mahmud M. übergeben, der es anschließend in einer Matratze versteckte.
Die beiden Angeklagten hatten den Tatvorwurf weitgehend eingeräumt.
Gegen den nach Jugendstrafrecht abgeurteilten Angeklagten M. wurde ein Dauerarrest von 4 Wochen verhängt, der durch eine von November 2024 bis Februar 2025 bereits verbüßte Untersuchungshaft als vollstreckt gilt.
Zu Lasten der Angeklagten bewertete das Gericht die ganz erhebliche Höhe der Tatbeute, die auch zum größten Teil nicht wieder aufgetaucht. Die Kammer ging dabei von einem Diebstahl in einem besonders schweren Fall aus. Zugunsten der Angeklagten wurde das Geständnis, das auch von Reue gezeugt habe, berücksichtigt. Die Angeklagte ist nicht vorbestraft. Bis zu der Tat sei der Lebensweg der Angeklagten – so der Vorsitzende Richter Michael Schönauer – sogar ausgesprochen positiv gewesen.
Die Kammer ordnete die Fortdauer der Untersuchungshaft für die Angeklagte Maria P. an.
Das Urteil ist im Hinblick auf Maria P. nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München I steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste. Das Urteil gegen Mahmud M. ist rechtskräftig, nachdem der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Rechtsmittelverzicht erklärten.
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht