Pressemitteilung 54 vom 07.08.2025
Landgericht München II - „Zugunglück Burgrain“ Strafverfahren gegen Andreas M. u.a. wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung u.a.
In dem oben genannten Verfahren hat der Vorsitzende der 4. Strafkammer am 15.07.2025 die anliegende Akkreditierungsverfügung erlassen.
Danach sind für akkreditierte Medienvertreter/Medienunternehmen Sitzplätze reserviert. Die genaue Anzahl der zur Verfügung stehenden Sitzplätze wird rechtzeitig mitgeteilt werden.
Es wird auf folgende Bedingungen des Akkreditierungsverfahrens hingewiesen:
Zur Akkreditierung berechtigt sind unabhängige freie Journalisten, Kameraleute, Fotografen und Medienunternehmen. Medienunternehmen akkreditieren sich durch einen für das Unternehmen tätigen Journalisten. Die Akkreditierung ist innerhalb des Medienunternehmens frei übertragbar. Dies gilt auch dann, wenn der Journalist, der sich stellvertretend für das Medium akkreditiert hat, aus dem Medienunternehmen ausscheidet. Unter denselben Bedingungen können sich Medienunternehmen separat für eine Zugangsberechtigung eines Kamerateams/Fotografen akkreditieren.
Alle an einer Teilnahme interessierten Medienunternehmen und freien Journalisten können sich unter Übermittlung eines gültigen Presseausweises bzw. Ausweises einer Rundfunk- oder Fernsehanstalt im Sinne des Pressegesetzes und/oder eines Referenzschreibens (Beschäftigungs- oder Auftragsbestätigung) eines solchen Unternehmens oder eines sonstigen Nachweises ihrer journalistischen Tätigkeit bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts München unter Angabe Ihrer Tätigkeit als Redakteure, Fotografen und Kamerateams unter
https://formularserver.bayern.de/akkreditierung
für „Burgrain" zu akkreditieren.
Akkreditierte Medienunternehmen erhalten die Zugangsberechtigung für jeweils eine Journalistin bzw. einen Journalisten.
Auf anderen Wegen eingehende Akkreditierungsgesuche können nicht berücksichtigt werden und werden auch nicht weitergeleitet. Die Akkreditierungsfrist beginnt am
Montag, den 29.09.2025 um 12.00 Uhr
(MESZ)
und endet am
Mittwoch, den 01.10.2025 um 12.00 Uhr
(MESZ).
Akkreditierungsgesuche, die vor Beginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Einzelheiten zu organisatorischen Fragen, insbesondere zur Abholung der Akkreditierungsunterlagen, werden nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben.
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht