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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 53 vom 07.08.2025

Landgericht München I Strafverfahren gegen Dr. Markus B. u.a. wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs

Am heutigen letzten Hauptverhandlungstag vor einer mehrwöchigen Sommerpause hat der Vorsitzende Richter Markus Födisch mehrere Hinweise gegeben.

Zum einen hat er angeregt, dass die Staatsanwaltschaft im Hinblick auf den Tatvorwurf Ziffer V. 4 der Anklage für alle drei Angeklagte eine vorläufige Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO beantragen möge. Der Tatvorwurf Ziffer V. 4 betrifft die Wandelschuldverschreibung SoftBank über 900 Millionen EUR. Nach vorläufiger Einschätzung der Kammer falle auch unter Berücksichtigung des hohen vorgeworfenen Schadens und der bereits erfolgten vorläufigen Teileinstellungen diese Tat im Falle einer Verurteilung zu den verbleibenden Tatvorwürfen nicht beträchtlich ins Gewicht.

Zum anderen hat der Vorsitzende darauf hingewiesen, dass es möglich erscheine, dass die bislang vorgesehene Beweisaufnahme – auch unter Berücksichtigung der bereits gestellten Beweisanträge –  im 4. Quartal 2025 abgeschlossen werden könne. Es sei beabsichtigt, sodann eine Frist zum Stellen von Beweisanträgen zu setzen (§ 244 Abs. 6 Satz 3 StPO).


Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht