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Landgericht München II

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 16.12.2025

Rechtsfrieden statt Mietrechtsprozess: Vergleich nach Immobilienkauf

Ein Vergleich vor dem Landgericht München II dürfte wohl dazu führen, dass ein Mieter in Hannover aufatmen und Weihnachten ohne Sorge vor Mieterhöhungen feiern kann.

Hintergrund des Vergleichs:

 

Im Januar 2023 erwarb die Klägerin (eine Grundstücks-GmbH) von dem Beklagten ein Mehrfamilienhaus in Hannover (Kaufpreis rund 1,3 Millionen Euro). Der Beklagte hatte das Grundstück zuvor von seiner Adoptivmutter geerbt. Im notariellen Kaufvertrag garantierte der Beklagte, dass keine „im Vertrag nicht aufgeführten, die Käuferin belastenden Nebenabreden“ mit Mietern bestehen. Als die Klägerin die Miete erhöhen wollte, berief sich ein Mieter auf ein Schreiben der Erblasserin, die ihm ein „lebenslanges Wohnrecht“ für 504 Euro unter Ausschluss von Mieterhöhungen „jetzt und in der Zukunft“ und „auch für meine Erben verbindlich“ versprochen hatte. Die Klägerin sah darin einen Verstoß gegen die Zusage aus dem Kaufvertrag und verlangte von dem Landgericht München II die Feststellung, dass der Beklagte zum Ersatz sämtlicher Schäden wegen „nicht durchsetzbarer Mieterhöhungen und ordentlichen Kündigungen“ verpflichtetet sei.

 

In der mündlichen Verhandlung am 11. Dezember 2025 äußerte die 1. Zivilkammer des Landgericht München II Zweifel an der Wirksamkeit der Nebenabrede mit dem Mieter, was jedoch in einem Mietrechtsprozess in Hannover zu klären sei, und regte zur Wahrung des dauerhaften Rechtsfriedens eine einvernehmliche Lösung an. Dabei könnte Maßstab sein, was die Klägerin in Kenntnis der Nebenabrede weniger gezahlt hätte. Die Parteien einigten sich schließlich auf einen Abgeltungsbetrag in fünfstelliger Höhe.

 

Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet: 1 O 2920/25.