Pressemitteilung 6 vom 10.11.2025
Schöffentag des Landgerichts Landshut
Auf Initiative des Bayerischen Landtags findet heuer zum ersten Mal in allen
bayerischen Landgerichtsbezirken ein Schöffentag statt, um die Bedeutung dieses Ehrenamtes für die Rechtsprechung zu würdigen. Fast 180 Schöffinnen und
Schöffen der Amtsgerichte Erding, Freising, Landshut, Eggenfelden, Landau
a.d.Isar und des Landgerichts waren deshalb am vergangenen Freitag der Einladung des Präsidenten des Landgerichts Landshut, Dominic Mandl, in den Rathausprunksaal der Stadt Landshut gefolgt.
In seiner Begrüßung hob Mandl hervor, dass alle Gerichtsurteile in Deutschland
„Im Namen des Volkes“ gesprochen werden. Dieser wichtige Grundsatz finde
seinen Ausdruck auch in der Beteiligung von Laienrichtern bei den gerichtlichen
Spruchkörpern. Neben den Berufsrichtern repräsentierten im Strafprozess die
Schöffinnen und Schöffen das Volk in der Justiz als Dritte Gewalt des Staates.
Dadurch sei gewährleistet, dass Strafverfahren transparent geführt würden und
die Akzeptanz der Strafurteile in der Bevölkerung hoch sei, was wiederum das
Vertrauen in den Rechtsstaat stärke.
Als Vertreter der Stadt Landshut erinnerte sich Stadtrat und vormaliger Vorsitzender Richter einer Strafkammer, Robert Mader, in seinem Grußwort an die
gute und professionelle Zusammenarbeit zwischen Berufsrichtern und Laienrichtern. Zwar könne er sich an wenige Fälle erinnern, in denen er in der Urteilsberatung von den beiden Schöffen überstimmt worden sei. Letztlich sei aber die
Würdigung von Beweisen oftmals mit Wertungen und Abwägungen verbunden,
die eben unterschiedlich getroffen werden könnten. Schöffe zu sein bedeute
gerade deshalb, ein ganz besonderes verantwortungsvolles Ehrenamt auszuüben.
Einen interessanten Einblick in die Arbeitsweise des höchsten deutschen Gerichts gewährte Richterin am Bundesgerichtshof Renate Wimmer. Als Mitglied des 1. Strafsenats ist sie unter anderem für die Revisionen gegen Urteile des
Landgerichts Landshut zuständig. Sie erklärte anschaulich, wie höchstrichterlichen Entscheidungen zustande kommen. Schöffen seien allerdings am BGH
nicht tätig, da dort die Verfahren und Entscheidungen der sogenannten Tatsachengerichte nur auf Rechtsfehler geprüft würden.
Zuletzt stellte der Landesvorsitzende der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen, Alexander Bauer, die Arbeit seines Verbandes vor. Die Mitglieder erhalten dort insbesondere ein breit gefächertes Weiterbildungsangebot
und die Gelegenheit, ihre bei der Ausübung ihres Amts gemachten Erfahrungen
auszutauschen.
Musikalisch eingerahmt wurde die Veranstaltung von mehreren Jazz-Klassikern, virtuos dargeboten von der Generations Bigband der Städtischen Musikschule Landshut unter der Leitung von Florian Jechlinger.
Nach einem Stehempfang im Foyer des Rathauses, bei dem ein reger Austausch der Schöffen untereinander und mit den anwesenden Berufsrichtern der
Strafgerichte des Landgerichtsbezirks stattfand, ging man gemeinsam zum
Prantlgarten, wo ein weiteres Highlight auf die Teilnehmer des Schöffentags
wartete.
Kommentiert und erklärt durch den stellvertretenden Leiter der Zentralen Einsatzdienste der Landshuter Polizei, Hauptkommissar Julian Bock, demonstrierten Polizeibeamte dieser Einheit das Einsatzverhalten in gefährlichen Situationen, wie bei einem Angriff mit einem Messer. Viel Applaus und interessierte
Nachfragen gab es bei den Vorführungen der Hundestaffel.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, das nur von Deutschen ausgeübt werden
kann. Jeder Erwachsene ab dem 25. bis zum 70 Lebensjahr kann sich bei seiner Wohnortgemeinde als Schöffe bewerben. Aus den von den Gemeinden aufzustellenden Listen werden alle fünf Jahre durch einen Schöffenwahlausschuss
bei Gericht die Schöffen gewählt. Von der Ausübung des Schöffenamtes ausgeschlossen sind unter anderem Richter, Notare und Rechtsanwälte, aber auch
sonstige Beamte im Justizdienst, Pfarrer und Polizeibeamte.