Pressemitteilung vom
05.11.2025
Im sogenannten Doppelgänger-Verfahren (Az. 1 Ks 12 Js 14061/22) wurde mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30.09.2025 die Revision der Angeklagten K. B. als unbegründet verworfen. Nachdem die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte K. die Revision jeweils bereits zuvor zurückgenommen hatten, ist das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 19.12.2024 damit vollumfänglich rechtskräftig.
Die 1. Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt hatte als Schwurgericht die Angeklagten wegen Mordes an Khadidja O. verurteilt. Zudem war die Angeklagte K. B. wegen versuchter Anstiftung zum Mord zu Lasten ihres Schwagers verurteilt worden. Die Angeklagten waren jeweils zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Bei der Angeklagten K. B. war darüber hinaus die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden, was eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren regelmäßig ausschließt.