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Landgericht Hof

Landgericht Hof

Pressemitteilung 4/2025 vom 17.12.2025

Strafverfahren gegen ehemaligen Soldaten wegen Verdachts der Vergewaltigung u.a.

Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Nebenklägervertreter

In dem Strafverfahren gegen einen ehemaligen Soldaten wegen des Verdachts der mehrfachen Vergewaltigung wurde am achten Verhandlungstag, dem 16.12.2025 die Beweisaufnahme beendet und die Plädoyers abgehalten. Die Sitzungsvertreterin der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, die Nebenklägervertreter und die Verteidiger haben ihre Schlussvorträge gehalten. Da die Öffentlichkeit während der Beweisaufnahme teilweise ausgeschlossen war, mussten die Schlussvorträge auch in nicht öffentlicher Sitzung ausgeführt werden.

Nach der durchgeführten Beweisaufnahme und insbesondere der Einvernahme von 13 Zeuginnen und Zeugen sowie Anhörung von 6 Sachverständigen und sachverständigen Zeugen, sah die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Zentralstelle Cybercrime Bayern die angeklagten Sachverhalte, soweit sie noch zur Aburteilung standen, für erwiesen. Sie beantragte, den Angeklagten wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen in Tatmehrheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen in Tatmehrheit mit Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen in Tatmehrheit mit schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen in Tatmehrheit mit Vergewaltigung in Tateinheit mit vor-sätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen in Tatmehrheit mit Verbreitung kinderpornographischer Inhalte in Tatmehrheit mit Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen in Tatmehrheit mit Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung in Tateinheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen in Tatmehrheit mit schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen in Tatmehrheit mit unerlaubter Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen in Tatmehrheit mit Besitz kinderpornographischer Inhalte in Tatmehrheit mit unerlaubtem Besitz von Munition in Tateinheit mit strafbarem Umgang mit verbotenen Waffen in Tateinheit mit strafbarem Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im nicht gewerblichen Bereich in Tatmehrheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen schuldig zu sprechen.

Sie beantragte weiter, ihn deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Jahren und 6 Monaten zu verurteilen. Ferner beantragte sie, die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung anzuordnen, hilfsweise den Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung anzuordnen.

Die Nebenklägervertreter hielten ebenfalls ihre Schlussvorträge und stellten in Bezug auf die Taten ihre Mandantinnen betreffend jeweils Anträge auf Verurteilung nach Maßgabe des jeweiligen Anklagevorwurfs.

Die Verteidiger beantragten Freispruch, soweit dies die Anklagevorwürfe von Vergewaltigungshandlungen zum Nachteil von vier Frauen betrifft. Auch bezüglich des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz beantragten sie, den Angeklagten freizusprechen. Soweit sie im Übrigen von einer Strafbarkeit wegen Vergewaltigung zum Nachteil einer weiteren Frau, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen, des Besitzes von Kinderpornografie und des Besitzes pyrotechnischer Gegenstände ausgingen, stellten sie keinen bezifferten Antrag zur Strafhöhe.

Die Urteilsverkündung ist für

Dienstag, den 23.12.2025,
11:00 Uhr,
Sitzungssaal 026,
Landgericht Hof, Berliner Platz 1, 95030 Hof

festgesetzt.

Das Urteil wird in öffentlicher Verhandlung verkündet werden.