Pressemitteilung 3/2025 vom 15.12.2025
Strafverfahren wegen Hinterziehung von Energiesteuer
Landgericht Hof eröffnet das Hauptverfahren und bestimmt 60 Verhandlungstage im Zeitraum vom 16.01.2026 bis 22.10.2026
Die 4. Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hof hat die am 24.09.2025 von der Staatsanwaltschaft Hof erhobene Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Im Zeitraum vom 16.01.2026 bis 22.10.2026 sind derzeit insgesamt 60 Verhandlungstage bestimmt.
Die Staatsanwaltschaft Hof hat gegen sieben Angeklagte Anklage wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei bzw. der bandenmäßigen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit dem Handeln von unversteuertem Kraftstoff erhoben.Zu diesem Verfahren wurde ein weiteres Verfahren hinzuverbunden worden. In diesem hat die Staatsanwaltschaft aufgrund des gleichen Sachverhaltes am 16.10.2025 Anklage gegen eine weitere Person erhoben, die an den genannten Taten mit beteiligt gewesen sein soll.
Nach den Ausführungen der Staatsanwaltschaft soll ein Geschäftsführer eines im Landkreis Hof ansässigen Mineralölhandelsunternehmens im Zeitraum vom 29.11.2023 bis 14.11.2024 von Lieferanten rund 90,5 Millionen Liter unversteuerten Kraftstoffs für sein Unternehmen angekauft und dabei gewusst haben, dass die Lieferanten hier Energiesteuer in Höhe von rund 44 Millionen Euro hinterzogen haben sollen.
Die weiteren sieben Angeklagten sollen in unterschiedlicher Besetzung jeweils als Mitglied einer Bande diesen Kraftstoff unversteuert an die Mineralölhandelsfirma verkauft haben. Dabei soll es sich um drei Gruppierungen gehandelt haben, die insgesamt elf Firmen mit Sitz in Berlin, Falkensee und Amberg gegründet hatten, um über diese unversteuerten Kraftstoff an Mineralölhändler zu verkaufen.
Weiterhin sollen sachverständige Analysen des von dem Mineralölhandelsunternehmen verkauften unversteuerten Kraftstoffs in den untersuchten Fällen ergeben haben, dass es sich meist nicht um einen der Norm entsprechenden Dieselkraftstoff, sondern um ein anderes Schweröl oder Gasöl gehandelt habe. Die Anklage umfasst daher auch den Tatvorwurf des Betrugs in 27 Fällen zu Lasten von Kunden dieser Mineralölhandelsfirma.
Die acht Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.
Die Kammer hat entschieden, dass an dem Verfahren auch insgesamt 10 Firmen als Einziehungsbeteiligte zu beteiligen sind, da diese aus den Taten der Angeklagten Vermögensvorteile erlangt haben sollen.
Die Hauptverhandlung findet jeweils im Sitzungssaal 026 (Schwurgerichtssaal) des Landgerichts Hof, Berliner Platz 1, 95030 Hof statt und beginnt jeweils um 09:00 Uhr an folgenden Tagen:
16.01.2026
20.01.2026
23.01.2026
28.01.2026
02.02.2026
05.02.2026
12.02.2026
18.02.2026
20.02.2026
23.02.2026
25.02.2026
02.03.2026
18.03.2026
20.03.2026
25.03.2026
30.03.2026
02.04.2026
07.04.2026
09.04.2026
13.04.2026
14.04.2026
16.04.2026
20.04.2026
23.04.2026
28.04.2026
30.04.2026
27.05.2026
29.05.2026
02.06.2026
05.06.2026
08.06.2026
10.06.2026
15.06.2026
17.06.2026
18.06.2026
22.06.2026
24.06.2026
26.06.2026
29.06.2026
01.07.2026
06.07.2026
08.07.2026
13.07.2026
15.07.2026
20.07.2026
22.07.2026
24.07.2026
25.08.2026
27.08.2026
31.08.2026
02.09.2026
07.09.2026
09.09.2026
11.09.2026
14.09.2026
16.09.2026
07.10.2026
15.10.2026
20.10.2026
22.10.2026
Ein Akkreditierungsverfahren findet nicht statt. In dem Verhandlungssaal 026 (Schwurgerichtssaal) stehen 26 Sitzplätze für Medienvertreter zur Verfügung. Die Zuteilung der Sitzplätze erfolgt nach dem Zeitpunkt des Eintreffens. Das Gerichtsgebäude öffnet jeweils um 08:00 Uhr. Es wird darauf hingewiesen, dass es durch Eingangskontrollen zu zeitlichen Verzögerungen beim Einlass kommen kann.
Für Medienvertreter steht im Foyer des Gerichtsgebäudes ein Bereich mit 12 Arbeitsplätzen zur Verfügung.
Weitere verfahrensleitende Anordnungen sind in Bearbeitung.