Pressemitteilung 3 vom 02.04.2026
Weitere 80 Urteile im Verfahrenskomplex um das sogenannte Quecksilberhotel erlassen
In dem Komplex um das sog. Quecksilberhotel (vgl. Pressemitteilung 5/2025) sind am 02.04.2026 weitere 80 Urteile erlassen worden. Bereits Ende vergangenen Jahres hatte die 6. Zivilkammer eine gemeinsame mündliche Verhandlung mit Beweisaufnahme durchgeführt. Die Kläger forderten im Wesentlichen die Rückzahlung von Baufortschrittsraten sowie die erneute Stellung bereits freigegebener Sicherheiten.
Nunmehr hat die 6. Zivilkammer entschieden, dass die beiden Geschäftsführer der mittlerweile insolventen Bauträgergesellschaft im Umfang der Klageforderungen persönlich haften.
Konkret hätten diese nach Überzeugung des Gerichts schuldhaft Baufortschrittsraten abgerechnet, obwohl diese nach dem jeweiligen Bautenstand noch gar nicht fällig gewesen seien. Insbesondere sei das Hotel noch gar nicht bezugsfertig gewesen, da die brandschutzrechtlichen Vorgaben nicht eingehalten worden seien. Auch die Fassade sei zu einem erheblichen Teil nicht fertiggestellt gewesen.
Die beiden Geschäftsführer müssen den Klägern daher Schadensersatz in Höhe der beiden Raten (8,4 % und 2,1 % des Kaufpreises) leisten und die zu früh zurückgeforderte Sicherheit in Höhe von 5 % des Kaufpreises erneut stellen.
Eine persönliche Haftung des bei der Bauträgergesellschaft abhängig beschäftigten Projektleiters wurde demgegenüber verneint.