Pressemitteilung 1/2026 vom 16.04.2026
Im Jahr 2025 wurden in zwei Verfahren des Landgerichts Ansbach Angeklagte durch das Schwurgericht wegen Angriffen mit Kraftfahrzeugen auf Personen zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Diese Urteile sind nun rechtskräftig, die Revisionen wurden durch den Bundesgerichtshof verworfen.
Am 23.01.2025 verurteilte das Schwurgericht des Landgerichts Ansbach einen Angeklagten wegen versuchten Totschlags mit gefährlicher Körperverletzung, mit versuchter gefährlicher Körperverletzung und mit vorsätzlichem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten. Zur Überzeugung des Gerichts hatten nachbarschaftliche Unstimmigkeiten am 01.10.2023 in einen Streit gemündet, woraufhin der Angeklagte mit seinem Kleinbus VW T5 Multivan mit einem Leergewicht von 2,4 Tonnen mit nahezu Vollgas auf die Geschädigte und deren Sohn zugefahren war und sodann die Geschädigte, die schwer verletzt überlebte, mit den linken Vorder- und Hinterrädern überrollt hatte.
Am 25.06.2025 wurde sodann ein Angeklagter wegen versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung und mit schwerem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren 6 Monaten verurteilt. Grund war der Angriff mit einem Renault Captur auf den Lebensgefährten der Tochter seiner Lebensgefährtin. Der Angeklagte hatte zur Überzeugung der Kammer diesen von hinten auf dem Gehweg neben der Straße mit einer Geschwindigkeit von mindestens 35 km/h angefahren, so dass der Geschädigte, vom Fahrzeug getroffen, nach vorne geschleudert wurde und vor dem Fahrzeug zum Liegen kam, und sodann mit einem Küchenmesser auf diesen insgesamt 16-mal auf Kopf, Hals und Rumpf eingestochen, um ihn zu töten. Der Geschädigte überlebte nur knapp. Nach den Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen war die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten nicht ausschließbar aufgrund eines hochgradig affektivenZustandes erheblich vermindert.
Beide Urteile sind nunmehr rechtskräftig, nachdem die Revisionen der Angeklagtendurch den Bundesgerichtshof am 17.12.2025 (Az. 4 StR 274/25) bzw. am 08.04.2026(Az. 4 StR 588/25) als unbegründet verworfen wurden.