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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 05/2026 vom 04.02.2026

Anlagebetrug im Netz: Anklageerhebung gegen mutmaßliche malaysische Geldabholer

Bamberg/Ingolstadt/Lkr. Fürstenfeldbruck. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hat Anklage gegen einen 48-jährigen malaysischen Staatsangehörigen u.a. wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs sowie gegen einen 32-jährigen malaysischen Staatsangehörigen u.a. wegen Beihilfe zum gewerbs- und bandenmäßigen Betrug zum Amtsgericht München - Schöffengericht erhoben.

Den beiden Angeschuldigten wird nach den gemeinsam mit der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben Oberbayern Nord geführten Ermittlungen vorgeworfen, im Zeitraum Juli und August 2025 mehrfach als Geldabholer für ein Netzwerk internationaler Anlagebetrüger tätig geworden zu sein und dafür eigens aus Malaysia nach Deutschland eingereist zu sein.

Die Geschädigten wurden zuvor durch andere Mitglieder der Tätergruppierung entweder über Dating-Portale oder soziale Netzwerke kontaktiert. In der folgenden Kommunikation über WhatsApp, die zunächst oft private Angelegenheiten zum Gegenstand hatte, wurden diese sodann zu eigenen Investments – entweder durch Überweisung oder Geldübergabe – auf angeblichen Trading-Plattformen überredet. In anderen Fällen wurden die Geschädigten durch Werbemaßnahmen im Internet auf WhatsApp- oder Telegram-Gruppen aufmerksam gemacht, in denen über angebliche Anlagemöglichkeiten im Internet informiert wird. Dabei wurden die Geschädigten dazu verleitet, erhebliche Geldsummen zu überweisen oder zu übergeben. Tatsächlich waren sämtliche Gelder jedoch bereits mit Überweisung oder Übergabe vollständig verloren, da von vornherein keine Anlage der Gelder und keine Gewinnausschüttung beabsichtigt war.

Den beiden Angeschuldigten kam dabei mutmaßlich die Rolle zu, die von den Geschädigten bar übergebenen Gelder in Empfang zu nehmen und anschließend an unbekannte Mittäter weiterzuleiten. Dem 48-jährigen Angeschuldigten wird vorgeworfen, in insgesamt acht Fällen Gelder in Höhe von über 93.000,00 EUR abgeholt und in einem weiteren Fall Beihilfe zu einer letztlich gescheiterten Geldabholung geleistet zu haben. Dem 32-jährigen Angeschuldigten wird zur Last gelegt, bei einer Geldabholung Beihilfe geleistet und bei einer weiteren versuchten Geldabholung mitgewirkt zu haben. Es handelt sich um den ersten bekannten Fall, bei dem Geldabholer aus Südostasien zur Abholung betrügerisch erlangter Gelder nach Deutschland geschickt worden sein sollen.

Die beiden Angeschuldigten wurden am 07.08.2025 anlässlich einer versuchten Geldabholung im Landkreis Fürstenfeldbruck festgenommen und befinden sich seither in Untersuchungshaft.

Das Amtsgericht München – Schöffengericht hat nun über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Das Gesetz sieht für jeden Fall des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor.