Pressemitteilung 3/2026 vom 23.01.2026
Nach Auslieferung aus Costa Rica: Zentralstelle Cybercrime Bayern erhebt Anklage gegen mutmasslichen Kopf eines internationalen Betrugsnetzwerks
(Fortschreibung der Pressemitteilungen PM Nr. 8/2021, PM Nr. 6/2022 und PM Nr. 14/2023)
Bamberg/Neu-Ulm. Nach jahrelangen gemeinsamen Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm und der Zentralstelle Cybercrime Bayern erfolgte im Juli 2025 die Auslieferung des mutmaßlichen Kopfs eines internationalen Betrugsnetzwerks aus Costa Rica. Der 42-jährige israelische und portugiesische Staatsangehörige wurde nach seiner Festnahme im August 2023 nach einem zwei Jahre andauernden Auslieferungsverfahren nach Deutschland überstellt. Im Oktober 2025 hat die Zentralstelle Cybercrime Bayern Anklage erhoben. Nun muss er sich vor der Cyber-Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Bambergs wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs verantworten. Der angeklagte Gesamtschaden gegenüber deutschen Geschädigten beläuft sich auf knapp 4,5 Millionen Euro.
Weltweit tätiges Betrugsnetzwerk
Der Angeklagte soll nach den komplexen Ermittlungen von Februar 2017 bis März 2021 gemeinsam mit einem weiteren Beschuldigten an der Spitze eines professionell organisierten und hierarchisch strukturierten Betrugsnetzwerks gestanden haben. Ihm wird vorgeworfen, die Gruppierung aufgebaut und aus dem Hintergrund die wesentlichen strategischen Entscheidungen getroffen zu haben.
Die Gruppierung agierte maßgeblich aus Pristina (Kosovo). Zu den betriebenen und für die Gruppierung erfolgreichsten betrügerischen Trading-Plattformen gehörten die Plattformen FXC Markets und World FXM. Insgesamt wird dem Angeklagten vorgeworfen, über sechs verschiedene Plattformen einen Gesamtschaden von knapp 4,5 Millionen Euro gegenüber deutschen Geschädigten mitverursacht zu haben. Das Dunkelfeld ist allerdings erheblich. Nach den internen Unterlagen der Gruppierung ist von einem tatsächlichen Schaden von weltweit mindestens 21 Millionen Euro auszugehen. Dem Angeklagten persönlich sollen hieraus mindestens 6 Millionen Euro zugeflossen sein.
Ermittlungserfolge durch internationale Zusammenarbeit
Die Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm und der Zentralstelle Cybercrime führten bereits im März 2021 zu einem gemeinsamen Action Day mit den kosovarischen Ermittlungsbehörden in Pristina (zu den Einzelheiten vgl. Pressemitteilung vom 06.04.2021, PM Nr. 8/2021).
Nach intensiver Fortführung der Ermittlungen folgte im August 2023 gemeinsam mit den costa-ricanischen Behörden die Durchsuchung beim Angeklagten und seine Festnahme. Im gleichen Aufschlag konnten durch internationale Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb der Europäischen Union Vermögenswerte in siebenstelliger Höhe, darunter die Privatvilla des Angeklagten, sichergestellt werden. Wegen der Einzelheiten wird auf die Pressemitteilung vom 26.10.2023 (PM Nr. 14/2023) verwiesen.
Nach einem langwierigen Auslieferungsverfahren erfolgte Ende Juli 2025 schließlich die Auslieferung des Tatverdächtigen an die deutschen Behörden. Er befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft.
Der mutmaßliche Geschäftspartner des Angeklagten und weitere Drahtzieher der Gruppierung, welcher bereits im Oktober 2022 auf Ibiza festgenommen und kurz darauf wieder aus der Haft entlassen worden war, konnte kürzlich in Israel festgenommen werden. Die deutschen Behörden betreiben derzeit die Auslieferung des 44-jährigen Tatverdächtigen.
Gesamte Tätergruppierung im Fokus der Justiz
Im Verfahrenskomplex liegen bereits zahlreiche Verurteilungen gegen Täter auf unterschiedlichen Hierarchieebenen vor. Insgesamt sieben Callcenter-Mitarbeiter wurden bislang durch bayerische Gerichte zu Freiheitsstrafen zwischen 1 Jahr 4 Monaten und 4 Jahren verurteilt.
Insgesamt fünf Mittäter in Führungspositionen erhielten Freiheitsstrafen zwischen 2 Jahren und 5 Jahren 6 Monaten. Erst im Oktober 2025 wurde ein Mitglied der Callcenter-Leitung vom Landgericht Bamberg zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mitte Februar beginnt der Prozess vor der Cyber-Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Bamberg. Die Anklage wurde unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen.