Pressemitteilung 8 vom 5. Juni 2026
Oktoberfest 2026
Am 3. Juni 2026 ist beim Bayerischen Obersten Landesgericht eine sofortige Beschwerde der Antragstellerin WE Gutshof GmbH gegen den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 21. Mai 2026 eingegangen. Das Verfahren wird unter dem Az. Verg 5/26 e geführt.
Die Vergabekammer Südbayern hatte mit dem angegriffenen Beschluss den vergaberechtlichen Nachprüfungsantrag der Antragstellerin gegen die von der Landeshauptstadt München beabsichtigte Zuteilung des Paulaner-Festzelts und der Schottenhamel-Festhalle an die vorgesehenen Brauereien bzw. Wirte für das Oktoberfest 2026 zurückgewiesen.
Die sofortige Beschwerde hat aufschiebende Wirkung, das heißt, der Zuschlag darf weiterhin nicht erteilt werden. Die aufschiebende Wirkung endet nach der gesetzlichen Regelung (§ 173 GWB) zwei Wochen nach Ablauf der Beschwerdefrist. Die Antragstellerin hat beantragt, die aufschiebende Wirkung zu verlängern. Hierüber hat der Senat noch nicht entschieden.
Dr. Bauer
Stellvertretender Pressesprecher des Bayerischen Obersten Landesgerichts