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Bayerisches Oberstes Landesgericht

Pressemitteilung 5 vom 29. April 2026

Einführung von Werbung bei Amazon Prime Video

Das Bayerische Oberste Landesgericht verhandelt am 19. Mai 2026 (Az. 102 VKl 1/24 e, 10 Uhr, Sitzungssaal 1/2, Stettnerstraße 10, 81549 München) über eine Verbandsklage der Verbraucherzentrale Sachsen e. V. für eine Vielzahl im Verbandsklageregister angemeldeter Verbraucher gegen Amazon (Amazon Digital Germany GmbH), mit der Schadensersatzansprüche wegen der nach Auffassung des Klägers vertraglich unzulässigen Einführung von Werbeunterbrechungen oder Rückzahlungsansprüche wegen der nach Auffassung des Klägers unzulässigen Extragebühr von monatlich 2,99 € für Werbefreiheit geltend gemacht werden.

Es handelt sich um ein eigenständiges Abhilfeverfahren nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz, das unabhängig ist von der Unterlassungsklage, über die das Landgericht München I mit noch nicht rechtskräftigem Endurteil vom 16. Dezember 2025 (Az. 33 O 3266/24, vgl. Pressemitteilung des Landgerichts München I, abrufbar unter https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2025/13.php) entschieden hat.

 

Dallmayer
Pressesprecher des Bayerischen Obersten Landesgericht