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Bayerisches Oberstes Landesgericht

Pressemitteilung 5 vom 29. Juli 2025

Vergleich im Musterfeststellungsverfahren zu Prämiensparverträgen gegen die Stadtsparkasse München ist wirksam

Der 2. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) hat in dem Musterfeststellungsverfahren 102 MK 1/21 mit Beschluss vom 29. Juli 2025 festgestellt, dass der zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und der Stadtsparkasse München geschlossene Vergleich zu Sparverträgen mit der Bezeichnung „S-Prämiensparen flexibel“ (vgl. Pressemitteilung 3/2025 vom 19. Mai 2025) wirksam geworden ist.

 

Mit der Bekanntmachung des heutigen Beschlusses im Klageregister (https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Verbraucherrechte/VerbandsklageregisterMusterfeststellungsklagenregister/Verbandsklagenregister/Verbandsklagen/Klagen/202101/KlagRE_1_2021_node.html), die in Kürze erfolgen wird, wirkt der Vergleich für und gegen alle angemeldeten Verbraucher, die nicht ihren Austritt erklärt haben. Das Musterfeststellungsverfahren ist damit beendet.

 

 

Dr. Paul Heinrichsmeier
Vizepräsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts
Pressesprecher des Bayerischen Obersten Landesgerichts