Bereitschaftsdienst
Richterlicher Bereitschaftsdienst in unaufschiebbaren Fällen
Zur Bearbeitung von Eilanträgen in Haft-, Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen sowie von anderen unaufschiebbaren richterlichen Dienstgeschäften außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten besteht ein richterlicher Bereitschaftsdienst.
In der Zeit vom 02.05.2025 (14:00 Uhr) bis 04.07.2025 (08:00 Uhr) findet der Bereitschaftsdienst beim Amtsgericht Weißenburg i. Bay. statt, auch für das Amtsgericht Ansbach. Der Bereitschaftsdienst ist als Rufbereitschaft (jeweils von 06:00 Uhr – 21:00 Uhr, im Übrigen von 6:00 Uhr bis 8:00 Uhr und von 16:00 Uhr (freitags 14:00 Uhr) bis 21:00 Uhr) ausgestaltet.
Erreichbarkeit:
Freitags ab 14:00 Uhr, an Samstagen, Sonn - und Feiertagen können Anträge an folgende Faxnummer +49 9621 96241 2297 gerichtet werden, soweit nicht die Pflicht zur Einreichung in elektronischer Form besteht. Sie sind vorher telefonisch anzukündigen (0173 / 8911656).
Seit dem 01.01.2022 steht für den Bereich des Bereitschaftsdienstes, d.h. zur Erreichbarkeit außerhalb der Regelarbeitszeiten, ein zusätzliches gesondertes EGVP-Postfach zur Verfügung.
Elektronische Nachrichten aus einem besonderen elektronischen Anwalts- (beA), Notar- (beN), Behörden- (beBPo) oder Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) oder aus dem Postfach- und Versanddienst eines OZG-Nutzerkontos sowie über De-Mail können an dieses gesonderte EGVP-Bereitschaftsdienstpostfach der Behörde gesendet werden.
Weiterführende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen sind auf der Internetpräsenz der bayerischen Justiz abrufbar.
Die Einreichung per einfacher E-Mail eröffnet keinen Zugang für Erklärungen in Rechtssachen.
Andere Telefaxanschlüsse oder Briefkästen der beiden Amtsgerichte werden während dieser Zeit nicht gesichtet.