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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Amtsgericht Weilheim i. OB

Wir begrüßen Sie auf der Internetseite des Amtsgerichts Weilheim i.OB

Begrüßungsmappe

Dr. Lars Baumann (hinten links)
Behördenleitung

Telefon: 0881 / 998-0

E-Mail: poststelle@ag-wm.bayern.de




Betrügerische Hinweise:

Betrügerische SMS:

Aktuell werden SMS angeblich im Namen eines Gerichts mit einer Rückrufaufforderung versandt. Sollten Sie eine solche SMS erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch. Es werden von keiner Justizbehörde SMS versandt.



Hinweis zu betrügerischen Rechnungen:

Bitte beachten Sie, dass es aktuell wieder vermehrt zu betrügerischen Rechnungen im Namen der Justiz kommt.

Bitte überprüfen Sie den Briefkopf der betreffenden Rechnung hinsichtlich des Zahlungsempfängers dahingehend, dass in Bayern stets die Zahlungen an die Landesjustizkasse Bamberg erfolgen.

Zur Kontrolle der Bankverbindung wird ausdrücklich auf die Seite der Landesjustizkasse Bamberg (untenstehender Link) verwiesen.

Im Zweifelsfall können Sie gerne mit uns oder der Landesjustizkasse Kontakt aufnehmen.




Betrügerische Schreiben:

Das Amtsgericht Weilheim i.OB warnt vor betrügerischen Schreiben, mit denen durch angebliche Insolvenzverwalter Waren aus angeblichen Insolvenzbeständen zum Verkauf angeboten werden. Im Rahmen der Betrugsmasche werden Geschäftsleute durch angebliche Rechtsanwaltskanzleien, in der Regel per E-Mail, kontaktiert. Es wird behauptet, dass entweder die Rechtsanwaltskanzlei als solche oder ein einzelner Rechtsanwalt zum Insolvenzverwalter einer angeblich insolventen Firma bestellt worden sei und damit beauftragt sei, den Warenbestand der angeblich insolventen Firma zu verkaufen.

Es werden Waren unterschiedlichster Art angeboten, wie etwa Fahrzeuge, Werkzeuge, alkoholische Getränke, Solarmodule u.v.m. Nach den Angeboten handelt es sich überwiegend um hochwertige Ware, die weit unter Marktpreis zum Ankauf angeboten wird. Die Schreiben verweisen häufig auf professionell gestaltete aber gefälschte Homepages der angeblichen Rechtsanwaltskanzleien. Auch werden missbräuchlich die Namen von tatsächlich existierenden Rechtsanwälten verwendet. Ferner sind den Schreiben in der Regel Kopien von gerichtlichen Beschlüssen beigegeben, die von diversen Insolvenzgerichten stammen sollen und echten Insolvenzbeschlüssen täuschend echt nachgebildet sind. Auffallend ist jedoch, dass die Bezeichnungen der angeblich insolventen Firmen in der Regel
geschwärzt sind und auch in den Begleitschreiben nicht genannt werden.

Beachten Sie bitte, dass echte Insolvenzverwalter nur im Namen der insolventen Firma auftreten und deren Namen nicht verbergen. Wenn Ihnen die Firmenbezeichnung der angeblich insolventen Firma genannt wird, können Sie sich über www.insolvenzbekanntmachungen.de vergewissern, ob tatsächlich für die angeblich insolvente Firma ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, welche Einzelperson als Insolvenzverwalter bestellt ist und über welche Kommunikationswege Sie diese erreichen können.

Bitte nehmen Sie grundsätzlich zunächst telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf. Sofern Ihr Anliegen nicht bereits auf diesem Wege erledigt werden kann, wird Ihnen ein Termin angeboten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der zuständige Sachbearbeiter nicht immer zur Verfügung steht, so dass durch eine Terminsvereinbarung Wartezeiten oder mehrere Besuche vermieden werden können.