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Rechtsberatung für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen

Am Amtsgericht Starnberg können sich bedürftige Bürger durch Rechtsanwälte einen „Erste Hilfe“ Rat einholen.

Sofern feststeht, dass dieses „Erste-Hilfe-Gespräch“ nicht ausreicht, vielmehr ein echter ausführlicher Beratungsbedarf besteht, kann eine Beratungshilfe bei Gericht beantragt werden.


Die Rechtsberatung ist für Bürger mit geringem Einkommen.

Der Münchener Anwaltverein organisiert in Zusammenarbeit mit dem Amtsgericht Starnberg jeden Dienstag von 9:00 Uhr- 11:00 Uhr eine professionelle Rechtsberatung für Bürger mit geringem Einkommen.


Die einmalige, 
mündliche Beratung kostet 6,– Euro und findet im Amtsgericht Starnberg statt.

Die Bedürftigkeit muss anhand der mitgebrachten Unterlagen nachgewiesen werden.

Prüfung der Unterlagen erfolgt auf Zimmer 41 (Erdgeschoss rechts) vor der Beratung.

Ist anhand der Unterlagen die Bedürftigkeit belegt, werden Sie im Anschluss beraten.


Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.



Beachten Sie bitte folgende Hinweise!

• Rechtsauskünfte erteilen nur Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen

• Die Beratung kann nichterfolgen, wenn bereits ein Anwalt beauftragt ist

• Die Beratung kann nichterfolgen, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht

• Ein Übersetzer kann nicht gestellt werden


Mit Ihrer Unterschrift wird wahrheitsgemäß bestätigt, dass:

• Ihre Angaben korrekt sind

• Keine Ersparnisse vorhanden sind

• Kein Wohneigentum (Haus und / oder Grundstück) im In-/Ausland vorhanden ist

• Keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist

• Kein Beratungshilfeschein (Amtsgericht) vorliegt



Die wichtigsten Fragen:


Wer kann kommen?

Bürgerinnen und Bürger mit geringem

Einkommen aus dem Landkreis Starnberg


Wie weise ich meine Einkommensverhältnisse nach?

Zum Beispiel mit folgenden Dokumenten:

• aktuell gültiger SGB-Bescheid

• München Pass

• Einkommensnachweise oder Kontoauszüge der

letzten 3 Monate

• Rentenbescheid


Was zählt als Einkommen?

• Gehalt

• Rente

• Sonstige Einkünfte


Was kostet die Beratung?

6,– € pro Rechtsgebiet in bar


Kann ich mehrmals kommen?

Nein, die mündliche Beratung ist nur einmalig

pro Rechtsfall möglich


Was muss ich mitbringen?

• Alle relevanten Unterlagen (z.B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag,

Kaufvertrag, Gerichtsurteil, usw.)

• Nachweis der Bedürftigkeit

• Gültigen Personalausweis