Zwangsvollstreckung
Aufgaben und Zuständigkeit
Das Vollstreckungsgericht (Mobiliarvollstreckung) ist z. B. zuständig für die
- Pfändung von Forderungen und sonstiger Ansprüche und
- Gewährung von Vollstreckungsschutz.
Onlinedienst des des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für verschuldete Bürger - Wegweiser Kontopfändung:
Auf der Internetseite https://service.justiz.de/kontopfaendung des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gibt es ein neues Informationsangebot für verschuldete Bürger.
Der digitale „Wegweiser Kontopfändung“ richtet sich an Personen, deren Konto gepfändet wurde. Über den Wegweiser erhalten Betroffene mittels eines geführten Abfragedialogs personalisierte Informationen und Handlungsempfehlungen für die jeweilige Situation – z. B. zur Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) oder Möglichkeiten zur Anhebung des pfändungsfreien Sockelbetrags.
Für die Anhebung des gesetzlich vorgesehenen Schutzbetrags auf dem P-Konto gibt es verschiedene mögliche Gründe – z. B. Unterhaltszahlungen, medizinische Versorgung, Kosten für Erwerbstätigkeit oder Schonbeträge von Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld. Oftmals kennen Bürger diese nicht oder wissen nicht, unter welchen Voraussetzungen sie gelten und wie sie diese durchsetzen können. Der Wegweiser unterstützt dabei, die passende Bescheinigung je Grund für Erhöhung des Sockelbetrags zu finden und zeigt, wie und wo man sich diese bescheinigen lassen kann. Denn im Bereich Kontopfändung gibt es je nach Fall unterschiedliche Anlaufstellen, was es für Bürger in einer ohnehin schwierigen Situation oft erschwert, ihr Problem zu lösen. Der Onlinedienst zeigt ihnen ganz konkret, welche Rechte sie haben und wie sie ihre Existenz sichern können.
Warnung vor betrügerischen SMS-Nachrichten
Derzeit kommt es zu Betrugsversuchen mittels SMS-Nachrichten.
Die Empfänger werden aufgefordert, sich wegen eines angeblichen Pfändungsbeschlusses mit dem Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen. Unter der angegebenen Telefonnummer gibt sich der Kontakt sodann als Gerichtsmitarbeiter aus und behauptet, es bestünden rechtskräftige Zahlungstitel.
Die Gerichte des Freistaats Bayern versenden keine SMS-Nachrichten. Antworten Sie auf derartige Nachrichten nicht.
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Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Telefon: 0941 / 2003-0
Telefax: 09621 / 96241-4028 -
Informationen über Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis erhalten Sie ausschließlich beim Zentralen Vollstreckungsgericht Hof.
Für die Abschrift von Vermögensverzeichnissen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gerichtsvollzieher (zu erfragen über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle).
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