Grundbuchamt
Grundbuchamt
Sie erreichen die zuständige Stelle:
Montag bis Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Amtsgericht Neu-Ulm
Schützenstraße 60
89231 Neu-Ulm (Hausanschrift)
Telefon: 0731 / 70793-414, -413, -412, -426 oder -217
Telefax: +49/9621/962410856
E-Mail: poststelle.gba@ag-nu.bayern.de
Hinweis:
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen
in Rechtssachen. Anträge können nicht per Mail gestellt werden.
Unterschriebene Formulare für Anträge auf Grundbuchauszüge können im
PDF-Format als Anlage per Mail eingereicht werden.
Es wird darum gebeten, von allgemeinen Anfragen per Mail abzusehen.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass diese aus datenschutzrechtlichen
Gründen nicht per Mail, sondern auf dem Postweg beantwortet werden.
Alle wichtigen Informationen zum Thema Grundbuch und Formulare für Anträge erhalten Sie über das Bayernportal:
Startseite –> Menü –> alle Leistungen –> G
- Grundbuch, Beantragung der Eintragung
- Grundbuch, Beantragung der Löschung eines Grundpfandrechts
- Grundbuch, Beantragung der Löschung von Nießbrauch, Wohnungsrecht und Rückauflassungsvormerkung
- Grundbuch, Beantragung einer Abschrift oder eines Ausdrucks
- Grundbuch, Beantragung einer Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall
- Grundbuch, Beantragung einer Namensänderung oder Umfirmierung
- Grundbuch, Einsicht
Dort erhalten Sie alle Erklärungen und Formulare.
Wichtig:
Die Erstellung und Übersendung von Grundbuchauszügen kann grundsätzlich nicht aufgrund eines telefonischen Antrages erfolgen, da das Vorliegen eines berechtigten Interesses gemäß § 12 (GBO) in diesem Fall für das Grundbuchamt nicht nachprüfbar wäre.
Grundbuchauszüge können entweder schriftlich per Post oder per Fax (nicht jedoch per E-Mail), persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses oder online mit persönlicher BayernID beim jeweils zuständigen Grundbuchamt bzw. Amtsgericht beantragt werden.
Die Grundbuchauszüge werden über eine zentrale Druckerei des IT-Servicezentrums der Bayerischen Justiz in Amberg erstellt und auf dem Postweg an den Antragsteller übersandt. Bitte erwarten Sie nicht, dass der Grundbuchauszug nach ein paar Tagen bereits bei Ihnen eingehen wird. Je nach Arbeitsanfall kann dies mehrere Wochen dauern. Falls zusätzlich noch Kopien aus der Grundakte angefordert worden sind, ist die Bearbeitungszeit unter Umständen noch länger.
WARNHINWEIS
Vermehrt werden auf diversen Internetseiten kostenpflichtige Dienste angeboten, um Eigentümern Grundbuchausdrucke zu verschaffen. Mit diesen Dienstleistungsanbietern hat das Grundbuchamt nichts zu tun. Das dort fällige Bearbeitungsentgelt ist oft deutlich höher als die tatsächlich anfallenden Gerichtsgebühren.
Für unbeglaubigte Ausdrucke aus dem Grundbuch wird nach Nr. 17000 KV GNotKG (Kostenverzeichnis zum Gerichts- und Notarkostengesetz) eine Gebühr in Höhe von 10 € erhoben. Für beglaubigte/amtliche Ausdrucke beträgt die Gebühr nach Nr. 17001 KV GNotKG 20 €.
Über die anfallenden Gebühren erhalten Sie eine Rechnung der Landesjustizkasse Bamberg. Es wird gebeten, kein Bargeld oder Schecks an das Grundbuchamt zu übersenden.
Verfahrensübersicht
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