Zustellungsbevollmächtigte für das Strafbefehlsverfahren
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Die Präsidentin des Amtsgerichts München hat zwei Beamte des Gerichts mit deren Einverständnis als Zustellungsbevollmächtigte für das Strafbefehlsverfahren vor dem Amtsgericht München und für Folgeentscheidungen bestellt. Die Bestellung gilt ausschließlich für diese Tätigkeit. Andere Zustellungen werden von den Zustellungsbevollmächtigten nicht entgegengenommen.
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Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:00 bis 12:00 UhrTelefon: 089-5597-4309 oder -4380
Die Zustellungsbevollmächtigten sind unter Email: zbv@ag-m.bayern.de erreichbar.
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.