Zivilverfahren
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- Arzthaftungssachen
- Banksachen
- Bausachen und Architektensachen
- Energiewirtschaftssachen
- Gütertransportrecht
- Honorarstreitigkeiten aller Art
- Kaufsachen
- Leasingrecht
- Mietverträge über bewegliche Sachen
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Rechtsverletzungen in Medien
- Reisevertragsrecht
- Schadensersatzansprüche aller Art
- Schmerzensgeld
- Telekommunikation
- Versicherungsangelegenheiten (soweit nicht Verkehrszivilsachen)
Sonderzuständigkeiten:- Aufgebotsverfahren (soweit nicht Nachlassverfahren)
- Entscheidung über Anträge auf Erteilung weiterer vollstreckbarer Ausfertigungen notarieller Urkunden
- Erinnerung gegen erteilte Vollstreckungsklauseln in notariellen Urkunden
- Güterichterverfahren
- Urheber- und Presserecht
- Vollstreckbarerklärung von Anwaltsvergleichen
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Zuständigkeit nur für Verfahren bis zu einem Streitwert in Höhe von 10.000,00 Euro.
Liegt dieser darüber ist das Landgericht München I zuständig.
Verfahren nach den Sonderzuständigkeiten sind zum Teil streitwertunabhängig.
Wer bearbeitet mein Verfahren?
Die Zuteilung der Aktenzeichen bei neuen Zivilverfahren erfolgt durch das Zentralregister.
Weitere Informationen
Bitte nutzen Sie vorrangig die Formulare des Bayernportals. Nachstehende Formulare sind nur ergänzend aufgeführt.