Wohnungseigentumssachen
Zuständigkeit
Die Abteilung für Wohnungseigentumssachen ist zuständig für Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern untereinander, zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und einzelnen Wohnungseigentümern, über Rechte und Pflichten des Verwalters sowie für Beschlussklagen (§ 43 Abs. 2 WEG).
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Allgemeine Informationen
Informationen für Wohnungseigentumssachen