Rechtshilfe
Beim Amtsgericht München werden Rechtshilfeersuchen...
- ...ohne Auslandsberührung in den jeweils zuständigen Abteilungen bearbeitet
- ...mit Auslandsberührung in der zentralen Stelle für Auslandsrechtshilfe (siehe unten)
Zuständigkeit
- Prüfung und Erledigung von Rechtshilfeersuchen aus dem Ausland
- Bewilligungs- und Prüfungsstelle für Rechtshilfeersuchen ins Ausland
Wichtige Hinweise
- Etwaige Zustellungen erfolgen im Rahmen von im Ausland anhängigen Gerichtsverfahren aufgrund Ersuchen ausländischer Justizbehörden.
- Beim Amtsgericht München sind keine Unterlagen vorhanden, die das jeweilige im Ausland anhängige Verfahren betreffen. Sie werden daher gebeten, eventuelle Rückfragen und Gegenvorstellungen nicht hierher, sondern an die mit der Sache befasste ausländische Justizbehörde zu richten.
- Dabei empfiehlt es sich, das aus den Ihnen zugestellten Schriftstücken ersichtliche Aktenzeichen anzugeben.
- Auskünfte zur Zwangsvollstreckung und Anerkennung deutscher Gerichtsentscheidungen im Ausland können die Konsulate und Botschaften des jeweiligen Landes erteilen.
- Informationen zur Auslandsrechtshilfe innerhalb Europas in Zivilsachen entnehmen Sie bitte dem Europäischen Gerichtatlas für Zivilsachen
- In Angelegenheiten der
Auslandsrechtshilfe findet keine Rechtsberatung statt!