Barzahlungsstelle
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Beim Amtsgericht Landshut ist eine Barzahlungsstelle eingerichtet.Sie ist grundsätzlich zuständig für den Zahlungsverkehr des Amtsgerichts, des Landgerichts und der Staatsanwaltschaft Landshut.
Der bare Zahlungsverkehr ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Das ist der Fall, wenn- dem Zahlungspflichtigen eine unbare Zahlung nicht möglich ist
- Beträge in geringer Höhe (bis max. 50 EUR) zu entrichten sind
- wenn Eile geboten ist
Eine Barauszahlung, z.B. von Zeugenentschädigungen, ist grundsätzlich nicht möglich!
Hinweis zu bargeldlosem Zahlungsverkehr:
- Vorschusszahlungen sollten erst nach Vergabe einer Rechnungssnummer durch die Gerichte und einer Zahlungsaufforderung, die die notwendigen Buchungsdaten enthält, entrichtet werden;
- Eine Teilnahme am Lastschriftverfahren ist möglich;
- Seit dem 01.11.2016 sind Zahlungen an die Staatskasse durch Verrechnungsscheck nicht mehr zulässig. Schecks für z.B. Gerichtskosten und Vorschusszahlungen dürfen von den Justizbehörden nicht mehr angenommen werden. Ausgenommen sind nur wenige spezialgesetzliche vorgesehene Zahlungen, wie z.B. § 69 Abs. 2 ZVG (Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungssachen).
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Bayern LB München,
Bankleitzahl: 700 500 00
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Für die Einzahlung von Kostenvorschüssen, Gebühren und Geldauflagen:
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Empfänger: Landesjustizkasse (LJK) Bamberg
Konto Nummer: 3024919
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19
BIC: BYLADEMM
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Empfänger: Landesjustizkasse (LJK) Bamberg
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Für die Einzahlung von Geldstrafen:
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Konto Nummer: 2024919
IBAN: DE31 7005 0000 0002 024919
BIC: BYLADEMM
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Konto Nummer: 2024919
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Für sonstige Zahlungen, z.B. Sicherheitsleistung bei Zwangsversteigerung:
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Konto Nummer: 24919
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMM
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Konto Nummer: 24919
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Bayern LB München,
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Wichtiger Hinweis!
Dem Onlineantrag muss zwingend der vom Richter unterschriebene Papierantrag als Anlage im PDF-Format beigefügt werden.
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Postanschrift: Amtsgericht Landshut
- Barzahlungsstelle -
Maximilianstraße 22
84028 Landshut
Sofern vorhanden, bitte Aktenzeichen angeben!
Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.
Erreichbarkeit: Zimmer 4a (im Sitzungssaalgebäude)
Die individuellen Arbeitszeiten der Mitarbeiter können von den regulären Öffnungszeiten des Amtsgerichts Landshut abweichen.
Telefon: Durchwahl:
0871-84 -12 70
-12 74
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden
- mittels eines besonderen elektronischen Postfachs
- über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=01999286154
- Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit derJustiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV
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