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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Presse




Öffentliche Aufträge

Beauftragungen der/des [Institution] im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA) erfolgen gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien.

 

Exemplarisch finden Sie unter nachstehendem Link die Hinweiserteilung gemäß Art. 25 Abs. 1 EMFA durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz:

https://www.justiz.bayern.de/service/oeffentliche_auftraege/