Grundbuchamt
Parteizeiten
Bitte beachten Sie, dass für das Präsentat des Grundbuchamts folgende Parteizeiten gelten:
Dienstags, Mittwochs und Freitags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch oder per
E-Mail einen Termin.
Für die Erteilung von Grundbuchauszügen ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Dieser kann gerne per E-Mail (Poststelle.GBA@ag-ke.bayern.de) eingereicht werden.
Für die Erteilung vor Ort vereinbaren Sie bitte telefonisch vorab einen Termin beim Grundbuchamt.
Achtung:
Im Internet werden Dienstleistungen privater Unternehmen für die Einholung von Grundbuchausdrucken angeboten.Diese Unternehmen holen sich die Auszüge nur beim Grundbuchamt ein, leiten sie Ihnen weiter und verlangen dafür nicht unerhebliche Zusatzkosten. Es wird deshalb empfohlen, Auszüge nur direkt beim zuständigen Grundbuchamt zu beantragen.
Näheres erfahren Sie durch untenstehenden Link:
Leistungsübersicht des Amtsgerichts Kempten im Bayerischen Behördenwegweiser
Grundsteuer
Die
erforderlichen Daten für die Grundsteuererklärung erhalten Sie beim Landesamt
für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.