Elektronischer Rechtsverkehr
Überblick Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung (ZPO), nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren (StPO) flächendeckend eröffnet. Nur bestimmte Übermittlungswege sind im elektronischen Rechtsverkehr gesetzlich zugelassen. Seit dem 23. Dezember 2025 ist auch die De-Mail nicht mehr zulässig (BT-Drucks 20/13082, Seite 2).
Für die professionellen Einreicher (Rechtsanwälte, Behörden, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Notare, Gerichtsvollzieher etc.) sehen die Verfahrensordnungen grundsätzlich oder teilweise die Pflicht vor, ihre an Gerichte adressierten Schriftsätze und Anlagen, Anträge und Erklärungen in elektronischer Form zu übermitteln.
Nicht zulässig für die Einreichung elektronischer Dokumente ist die Übermittlung per E-Mail.
Besondere elektronische Postfächer:
Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg mittels eines besonderen elektronischen Postfachs eingereicht werden. Für Rechtsanwälte (beA), Notare (beNo), Behörden (beBPO) und Steuerberater (beSt) stehen spezielle besondere elektronische Postfächer zur Teilnahme am ERV zur Verfügung.
Für Gerichtsvollzieher, Dolmetscher und Übersetzer sowie Berufsbetreuer und sonstige Beteiligte kommt die Nutzung eines besonderen elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO) in Betracht. Hierfür ist eine zusätzliche kostenpflichtige Software von Drittanbietern notwendig, weshalb das eBO nur bei regelmäßig notwendiger Kommunikation mit der Justiz zu empfehlen ist.
OZG-Nutzerkonten / MeinJustizpostfach
Wer eine digitale Verwaltungsleistung nutzt, weist sich in der Regel online aus. Für diesen Identitätsnachweis gibt es Nutzerkonten für Bürgerinnen und Bürger sowie für Organisationen, zum Beispiel Unternehmen und Vereine. Nutzerkonten gewährleisten die sichere Identifizierung und Authentifizierung von Personen, die für sich oder im Namen einer Organisation digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese Nutzerkonten sind im Onlinezugangsgesetz (OZG) geregelt. Hierüber stehen weitere Möglichkeiten zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr zur Verfügung. Dazu können beispielsweise die BayernID, die BundID und speziell für die Justiz das Portal Mein Justizpostfach genutzt werden.
Formbedürftige Erklärungen können elektronisch nur auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden (§§ 130a ZPO, 32a StPO, 14 Abs. 2 FamFG)
- mittels eines besonderen elektronischen Postfachs (beA, beNo, beBPOeBO, beSt)
- über das Portal BundID zur allgemeinen Kommunikation mit Behörden nach dem Onlinezugangsgesetz https://id.bund.de/de
- über das BayernPortal zur allgemeinen Kommunikation speziell mit bayerischen Behörden nach dem Onlinezugangsgesetz https://www.bayernportal.de/
- über das Portal Mein Justizpostfach https://mjp.justiz.de/#/ (vorherige Registrierung einer BundID notwendig)
Weiterführende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen sind auf der Internetseite des Staatsministeriums der bayerischen Justiz unter
https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV
abrufbar.