Menü

Amtsgericht Fürstenfeldbruck

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Betreuungsverfahren

Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und nach Vereinbarung.
Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Zur Vermeidung von Wartezeiten werden Terminsvereinbarungen empfohlen.

Telefonsprechzeiten:
Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 11:30 Uhr

Betreuungsgericht
Fürstenfelderstr. 40a
82256 Fürstenfeldbruck (Hausanschrift)

Telefon: 08141 / 511-254
Telefax: +49 9621 96241 2874

Hinweis

Betreuungen werden für Erwachsene eingerichtet, wenn die betroffene Person aufgrund körperlicher oder geistiger Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.

Weitere Informationen und Hinweise

Die Anregung zur Bestellung eines Betreuers und der Bericht über die Führung der Betreuung kann auch online ausgefüllt werden. 
Hierzu benötigen Sie eine sogenannte BayernID. Hierbei handelt es sich um einen bayernweiten einheitlichen Zugang zu allen Online-Verfahren der Verwaltung der Justiz.
Nähere Informationen hierzu finden Sie hier

Mit Übernahme der Betreuung hat der Betreuer grundsätzlich einen Bericht über die persönlichen Verhältnisse (Anfangsbericht) zu erstellen.
Die Erstellung des Anfangsbericht ist nur dann nicht zwingend erforderlich, wenn Sie ein ehrenamtlicher Betreuer sind und eine familiäre Beziehung oder persönliche Bindung zu der betreuten Person haben.
Sollten Sie auch den Aufgabebereich „Vermögenssorge“ haben, reichen Sie zusammen mit diesem Bericht bitte auch das Vermögensverzeichnis samt Nachweisen (siehe unten) bei Gericht ein. 
Der Anfangsbericht kann online beim Betreuungsgericht eingereicht werden. Hierzu benötigen Sie eine sogenannte BayernID. Hierbei handelt es sich um einen bayernweiten einheitlichen Zugang zu allen Online-Verfahren der Verwaltung der Justiz.
Nähere Informationen hierzu finden Sie hier

Formular Anfangsbericht

Der Anfangsbericht ist bei dem Gericht einzureichen, bei dem das Betreuungsverfahren anhängig ist. Dies ist in der Regel das Betreuungsgericht, in dessen Gerichtsbezirk die betreute Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Betreuer, denen der Aufgabenbereich der Vermögenssorge übertragen wurde, können zu Beginn der Betreuung bzw. bei Übernahme der Betreuung ein Verzeichnis über das Vermögen der betreuten Person online beim Betreuungsgericht einreichen. Hierzu benötigen Sie eine sogenannte BayernID. Hierbei handelt es sich um einen bayernweiten einheitlichen Zugang zu allen Online-Verfahren der Verwaltung der Justiz.
Nähere Informationen hierzu finden Sie hier

Einreichung Verzeichnis über das Vermögen der Betreuten Person.

Das Vermögensverzeichnis ist bei dem Gericht einzureichen, bei dem das Betreuungsverfahren anhängig ist. Dies ist in der Regel das Betreuungsgericht, in dessen Gerichtsbezirk die betreute Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. 

Verfahrensübersicht