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Amtsgericht Forchheim

Amtsgericht Forchheim, Hauptgebäude

Grundbuchamt

Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)

Hauptgebäude
Zimmer 006 (Erdgeschoss)

Telefax: 09621 / 962414-127

Kontakt

Die Zuständigkeit des jeweiligen Sachbearbeiters richtet sich nach der betreffenden Gemarkung.


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Gemarkung:

Forchheim

Hagenbach

Heroldsbach

Hetzelsdorf

Kersbach

Kirchehrenbach

Pretzfeld

Thurn

Sachbearbeiter: Frau Winkler

Telefon: 09191 / 710-122

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Gemarkung:

Behringersmühle

Bieberbach

Buckenhofen

Gaiganz

Gasseldorf

Geschwand

Gosberg

Gößweinstein

Götzendorf

Gräfenberg

Großenbuch

Guttenburg

Unterailsfeld

Untere Mark

Unterleinleiter

Unterstürmig

Walkersbrunn

Wannbach

Weigelshofen

Weißenohe

Wichsenstein

Wiesenthau

Willersdorf

Wimmelbach

Wohlmannsgesees

Wohlmuthshüll

Wolfsberg

Wüstenstein

Zaunsbach

Sachbearbeiter: Frau Holler

Telefon: 09191 / 710-121

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Gemarkung:

Hallerndorf

Hausen

Hetzles

Hiltpoltstein

Hundshaupten

Igensdorf

Kappel

Kauernhofen

Kleingesee

Kleinsendelbach

Kunreuth

Langensendelbach

Leutenbach

Leutzdorf

Lilling

Lützelsdorf

Mittelehrenbach

Moggast

Morschreuth

Muggendorf

Neuses/Poxstall

Niedermirsberg

Pautzfeld

Pettensiedel

Pinzberg

Poxdorf

Reifenberg

Rettern

Rödlas

Rosenbach

Rüsselbach

Rüssenbach

Schlaifhausen

Schlammersdorf

Schnaid

Streitberg

Stadelhofen

Stöckach

Schossaritz

Oberweilersbach

Unterweilersbach

Sachbearbeiter: Frau Kopp

Telefon: 09191 / 710-132

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Gemarkung:

Breitenbach

Burk

Dachstadt

Dobenreuth

Dormitz

Drosendorf

Drügendorf

Dürrbrunn

Ebermannstadt

Neunkirchen

Neuses/Regnitz

Oberehrenbach

Oberfellendorf

Obertrubach

Oesdorf

Reuth

Thuisbrunn

Tiefenstürmig

Trailsdorf

Sachbearbeiter: Frau Schackot

Telefon: 09191 / 710-124

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Gemarkung:

Affalterthal

Albertshof

Bammersdorf

Birkenreuth

Burggaillenreuth

Effeltrich

Eggolsheim

Egloffstein

Engelhardsberg

Ermreus

Ermreuth

Eschlipp

Pommer

Sachbearbeiter: Frau Schmidt-Dittrich

Telefon: 09191 / 710-143

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Informationen

Zuständigkeit
Beim Grundbuchamt werden die Grundbücher für die im Bezirk des Amtsgerichts gelegenen Grundstücke geführt. Dies entspricht allen Städten und Gemeinden im Landkreis Forchheim.

Es ist zuständig für alle Eintragungen von Eigentumsveränderungen, von Grundschulden und anderen dinglichen Rechten (z.B. Dienstbarkeiten) bei Grundstücken, Eigentumswohnungen oder Erbbaurechten.
Grundbuchblattabschrift

Grundbuchblattabschriften (Ausdruck der im Grundbuch eingetragenen Daten) erhält nur der Grundstückseigentümer oder der Berechtigte eines eingetragenen Rechts;
Andere Personen müssen ihr berechtigtes Interesse darlegen (§ 12 Grundbuchordnung) und z.B.

  •  als Gläubiger einen Vollstreckungstitel,
  •  als Kaufinteressent die Vollmacht des Eigentümers

vorlegen. Wenn Sie Ehegatte, Elternteil oder Kind des Eigentümers oder Berechtigten sind, benötigen Sie ebenfalls dessen Vollmacht.

Für einen Grundbuchausdruck ist ein schriftlicher und eigenhändig unterschriebener Antrag nötig (Vordruck siehe unten), der persönlich gestellt muss und auch per Post, per e-Mail oder Telefax eingereicht werden kann. Alternativ kann der Antrag mit BayernID mit BayernPortal gestellt werden (siehe unten).


Für eine Blattabschrift fallen folgende Gebühren an, welche über die Landesjustizkasse Bamberg in Rechnung gestellt werden:

  • unbeglaubigte Grundbuchblattabschrift:   10,- €
  • beglaubigte Grundbuchblattabschrift:        20,- €

Per e-Mail kann durch eine berechtigte Person (s.o.) eine Blattabschrift bestellt werden. Der Email muss ein eigenhändig unterschriebener Antrag im pdf-Format beigefügt sein.
Richten Sie diese bitte direkt an die Poststelle des Grundbuchamtes.

Der Grundbuchausdruck wird per Post (nicht per E-Mail) verschickt. Bis zum Erhalt des Ausdrucks können bis zu 10 Tage vergehen.

Den Grundbuchausdruck und die Rechnung erhalten Sie von unterschiedlichen zentralen Stellen der bayerischen Justiz.

Grundbucheinsicht
Die Einsicht vor Ort in das Grundbuch und erhält nur der Grundstückseigentümer oder der Berechtigte eines eingetragenen Rechts;
Andere Personen müssen ihr berechtigtes Interesse darlegen (§ 12 Grundbuchordnung) und z.B.
  •  als Gläubiger einen Vollstreckungstitel,
  •  als Kaufinteressent die Vollmacht des Eigentümers

vorlegen. Wenn Sie Ehegatte, Elternteil oder Kind des Eigentümers oder Berechtigten sind, benötigen Sie ebenfalls dessen Vollmacht.

Zur Grundbucheinsicht ist die persönliche Vorsprache und die Vorlage eines Personalausweises erforderlich.
Eine Online-Einsicht über ein automatisches Abrufverfahren ist nur einem beschränkten Benutzerkreis vorbehalten (z.B. Behörden, Notaren, Banken).
Die Einsicht in das Grundbuch ist gebührenfrei.

Löschung von Rechten und Namensänderungen

Zur Löschung einer Hypothek oder Grundschuld ist eine Löschungsbewilligung des Gläubigers und die Zustimmung des/der Grundstückseigentümer in notariell beglaubigter Form erforderlich.

Ein formloser Antrag genügt hier nicht.

Zur Löschung eines Wohnungsrechtes, Leibgedings oder Nießbrauches auf Lebenszeit finden Sie unten einen entsprechenden Vordruck. Die Vorlage einer Sterbeurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift ist in der Regel notwendig.

Für Namensänderungen finden Sie unten einen entsprechenden Antrag. Die Vorlage der entsprechenden Urkunde (i.d.R. die Heiratsurkunde)  im Original oder in beglaubigter Abschrift ist notwendig.

Diese Anträge sind wegen der vorzulegenden Nachweise bzw. Beglaubigungen nicht per Fax oder E-Mail möglich.

Lage und Bezeichnungen von Grundstücken

Die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse (Lage des Grundstücks, Grenzverlauf, Bezeichnung des Grundstücks etc.) ist ausschließlich Aufgabe des zuständigen Vermessungsamtes.

Lagepläne eines Grundstücks gibt es daher nur vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

Antragsformulare

Weitere Informationen

Sollten die hier vorstehenden Links/Vordrucke nicht mehr aufgerufen werden können, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den im Teilimpressum aufgeführten Chefredakteur.

Verfahrensübersicht