Grundbuchamt
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
Hauptgebäude
Zimmer 006 (Erdgeschoss)
Telefax: 09621 / 962414-127
Kontakt
Die Zuständigkeit des jeweiligen Sachbearbeiters richtet sich nach der betreffenden Gemarkung.
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Gemarkung:
Forchheim
Hagenbach
Heroldsbach
Hetzelsdorf
Kersbach
Kirchehrenbach
Pretzfeld
Thurn
Sachbearbeiter: Frau Winkler
Telefon: 09191 / 710-122
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Gemarkung:
Behringersmühle
Bieberbach
Buckenhofen
Gaiganz
Gasseldorf
Geschwand
Gosberg
Gößweinstein
Götzendorf
Gräfenberg
Großenbuch
Guttenburg
Unterailsfeld
Untere Mark
Unterleinleiter
Unterstürmig
Walkersbrunn
Wannbach
Weigelshofen
Weißenohe
Wichsenstein
Wiesenthau
Willersdorf
Wimmelbach
Wohlmannsgesees
Wohlmuthshüll
Wolfsberg
Wüstenstein
Zaunsbach
Sachbearbeiter: Frau Holler
Telefon: 09191 / 710-121
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Gemarkung:
Hallerndorf
Hausen
Hetzles
Hiltpoltstein
Hundshaupten
Igensdorf
Kappel
Kauernhofen
Kleingesee
Kleinsendelbach
Kunreuth
Langensendelbach
Leutenbach
Leutzdorf
Lilling
Lützelsdorf
Mittelehrenbach
Moggast
Morschreuth
Muggendorf
Neuses/Poxstall
Niedermirsberg
Pautzfeld
Pettensiedel
Pinzberg
Poxdorf
Reifenberg
Rettern
Rödlas
Rosenbach
Rüsselbach
Rüssenbach
Schlaifhausen
Schlammersdorf
Schnaid
Streitberg
Stadelhofen
Stöckach
Schossaritz
Oberweilersbach
Unterweilersbach
Sachbearbeiter: Frau Kopp
Telefon: 09191 / 710-132
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Gemarkung:
Breitenbach
Burk
Dachstadt
Dobenreuth
Dormitz
Drosendorf
Drügendorf
Dürrbrunn
Ebermannstadt
Neunkirchen
Neuses/Regnitz
Oberehrenbach
Oberfellendorf
Obertrubach
Oesdorf
Reuth
Thuisbrunn
Tiefenstürmig
Trailsdorf
Sachbearbeiter: Frau Schackot
Telefon: 09191 / 710-124
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Gemarkung:
Affalterthal
Albertshof
Bammersdorf
Birkenreuth
Burggaillenreuth
Effeltrich
Eggolsheim
Egloffstein
Engelhardsberg
Ermreus
Ermreuth
Eschlipp
Pommer
Sachbearbeiter: Frau Schmidt-Dittrich
Telefon: 09191 / 710-143
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Informationen
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Beim Grundbuchamt werden die Grundbücher für die im Bezirk des Amtsgerichts gelegenen Grundstücke geführt. Dies entspricht allen Städten und Gemeinden im Landkreis Forchheim.
Es ist zuständig für alle Eintragungen von Eigentumsveränderungen, von Grundschulden und anderen dinglichen Rechten (z.B. Dienstbarkeiten) bei Grundstücken, Eigentumswohnungen oder Erbbaurechten. -
Grundbuchblattabschriften (Ausdruck der im Grundbuch eingetragenen Daten) erhält nur der Grundstückseigentümer oder der Berechtigte eines eingetragenen Rechts;
Andere Personen müssen ihr berechtigtes Interesse darlegen (§ 12 Grundbuchordnung) und z.B.- als Gläubiger einen Vollstreckungstitel,
- als Kaufinteressent die Vollmacht des Eigentümers
vorlegen. Wenn Sie Ehegatte, Elternteil oder Kind des Eigentümers oder Berechtigten sind, benötigen Sie ebenfalls dessen Vollmacht.
Für einen Grundbuchausdruck ist ein schriftlicher und eigenhändig unterschriebener Antrag nötig (Vordruck siehe unten), der persönlich gestellt muss und auch per Post, per e-Mail oder Telefax eingereicht werden kann. Alternativ kann der Antrag mit BayernID mit BayernPortal gestellt werden (siehe unten).
Für eine Blattabschrift fallen folgende Gebühren an, welche über die Landesjustizkasse Bamberg in Rechnung gestellt werden:- unbeglaubigte Grundbuchblattabschrift: 10,- €
- beglaubigte Grundbuchblattabschrift: 20,- €
Per e-Mail kann durch eine berechtigte Person (s.o.) eine Blattabschrift bestellt werden. Der Email muss ein eigenhändig unterschriebener Antrag im pdf-Format beigefügt sein.
Richten Sie diese bitte direkt an die Poststelle des Grundbuchamtes.Der Grundbuchausdruck wird per Post (nicht per E-Mail) verschickt. Bis zum Erhalt des Ausdrucks können bis zu 10 Tage vergehen.
Den Grundbuchausdruck und die Rechnung erhalten Sie von unterschiedlichen zentralen Stellen der bayerischen Justiz.
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Die Einsicht vor Ort in das Grundbuch und erhält nur der Grundstückseigentümer oder der Berechtigte eines eingetragenen Rechts;
Andere Personen müssen ihr berechtigtes Interesse darlegen (§ 12 Grundbuchordnung) und z.B.- als Gläubiger einen Vollstreckungstitel,
- als Kaufinteressent die Vollmacht des Eigentümers
vorlegen. Wenn Sie Ehegatte, Elternteil oder Kind des Eigentümers oder Berechtigten sind, benötigen Sie ebenfalls dessen Vollmacht.
Zur Grundbucheinsicht ist die persönliche Vorsprache und die Vorlage eines Personalausweises erforderlich.
Eine Online-Einsicht über ein automatisches Abrufverfahren ist nur einem beschränkten Benutzerkreis vorbehalten (z.B. Behörden, Notaren, Banken).
Die Einsicht in das Grundbuch ist gebührenfrei. -
Zur Löschung einer Hypothek oder Grundschuld ist eine Löschungsbewilligung des Gläubigers und die Zustimmung des/der Grundstückseigentümer in notariell beglaubigter Form erforderlich.
Ein formloser Antrag genügt hier nicht.
Zur Löschung eines Wohnungsrechtes, Leibgedings oder Nießbrauches auf Lebenszeit finden Sie unten einen entsprechenden Vordruck. Die Vorlage einer Sterbeurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift ist in der Regel notwendig.
Für Namensänderungen finden Sie unten einen entsprechenden Antrag. Die Vorlage der entsprechenden Urkunde (i.d.R. die Heiratsurkunde) im Original oder in beglaubigter Abschrift ist notwendig.
Diese Anträge sind wegen der vorzulegenden Nachweise bzw. Beglaubigungen nicht per Fax oder E-Mail möglich.
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Die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse (Lage des Grundstücks, Grenzverlauf, Bezeichnung des Grundstücks etc.) ist ausschließlich Aufgabe des zuständigen Vermessungsamtes.
Lagepläne eines Grundstücks gibt es daher nur vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
Antragsformulare
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Online-Antrag auf Grundbuchausdruck (mit Bayern-ID)
Verschlüsselter Onlineantrag per BayernID mit der Onlinefunktion Ihres Ausweises.
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Antrag auf Grundbuchausdruck (PDF)
Den PDF-Antrag senden Sie bitte unterschrieben per Mail an poststelle.gba@ag-fo.bayern.de oder ausgedruckt per Post.
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Antrags auf Namensberichtigung (PDF)
PDF zur Vorlage oder Versand per Post.
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Antrag auf Löschung eines Wohnungsrechtes o.ä. (PDF)
PDF zur Vorlage oder Versand per Post.
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Antrag auf Grundbuchberichtigung nach Erbfolge (PDF)
PDF zum Versand per Post, per Mail oder per elektronischem Rechtsverkehr (eBO). Der Erbnachweis muss dem Grundbuchamt vorgelegt werden, es sei denn, das Nachlassverfahren wurde beim Amtsgericht Forchheim geführt.
Weitere Informationen
Sollten die hier vorstehenden Links/Vordrucke nicht mehr aufgerufen werden können, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den im Teilimpressum aufgeführten Chefredakteur.