Info & Service
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Öffentliche Aufträge
Hinweis nach Art. 25 Absatz 1 des Europäischen
Medienfreiheitsgesetzes (EMFA)
Beauftragungen des Amtsgerichts Coburg im Sinne von Art.
25 Abs. 1 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA) erfolgen gemäß der
Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den
Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den
Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer
jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des
Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional
und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu
beachtenden Vergabekriterien.