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Amtsgericht Bayreuth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zwangsvollstreckung

Zuständigkeit

Das Vollstreckungsgericht Bayreuth ist zuständig bei Vollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen von Schuldnern. Dies sind insbesondere:

- Pfändungen und Forderungen (z.B. Arbeitseinkommen)

- Gewährung von Vollstreckungsschutz

Informationen und nützliche Hinweise Formulare

- Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (gewöhnliche Geldforderung)

- Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Unterhaltsforderung)

- Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung

- Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherin/an den Gerichtsvollzieher

finden Sie hier


Informationen für Auskünfte aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis

Online Formulare

Folgende Online-Formulare können digital eingereicht werden:

Zur elektronischen Antragstellung ist eine BayernID mit dem Vertrauensniveau „Hoch“ erforderlich. Hierzu benötigen Sie ein Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion (elektronischer Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte), einen Kartenleser oder ein Smartphone und die AusweisApp2. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der BayernID

- Antrag auf Anpassung des Freibetrags bei einem Pfändungsschutzkonto

-Antrag auf Anpassung des Freibetrages bei einer Einkommenspfändung

Erreichbarkeit
Amtsgericht Bayreuth
-Abteilung für Vollstreckungssachen-
Friedrichstr. 18
95444 Bayreuth (Hausanschrift)

Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth (Postanschrift)

E-Mail: poststelle.vollstreckungssachen@ag-bt.bayern.de



Telefon: 0921 / 504-414, -413, -412
Telefax: +49 9621 962413781
Zimmer: E.528 und E.527 im Erdgeschoss