Wohnungseigentumsverfahren
Wohnungseigentumssachen unterliegen seit 1. Juli 2007 dem Verfahrens- und Kostenrecht für Zivilverfahren.
Das Amtsgericht als Zivilgericht entscheidet in Angelegenheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes:
- über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und aus der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander
- über die Rechte und Pflichten zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümern
- über die Rechte und Pflichten des Verwalters bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
- über die Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
- bei Klagen Dritter, die sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder gegen die Wohnungseigentümer richten und sich auf das gemeinschaftliche Eigentum, seine Verwaltung oder das Sondereigentum beziehen
- bei Mahnverfahren, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Antragstellerin ist.
Hinweis:
Örtlich zuständig ist ausschließlich das Gericht in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben.
Erreichbarkeit
Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Während der öffentlichen Verhandlungen ist der Zugang zum Justizgebäude gewährleistet.
Rechtsantragstelle für Wohnungseigentumssachen (WEG)
Erdgeschoss, Zimmer 017
Telefon: 0951 / 833-2017
Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Mitzubringende Unterlagen
Eigentümerliste, Verwaltervertrag, Gemeinschaftsordnung, Teilungserklärung, Einladung und Protokoll zur Eigentümerversammlung.
Soweit Sie als Antragsteller beim Gericht auch einen Gerichtskostenvorschuss entrichten müssen, erhalten Sie nach ca. zwei bis vier Wochen eine entsprechende Zahlungsaufforderung.
Verfahrensübersicht
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