Amtsgericht Neu-Ulm
07.09.2012

Justizministerin Beate Merk spricht sich für Moratorium bei Strafverfolgung von Beschneidungen aus: "In Bayern keine Entscheidungen, bis Bundesgesetzgeber Klarheit geschaffen hat!"

Anlässlich der aktuellen Diskussion über die Strafbarkeit der rituellen Beschneidung von Jungen erklärt Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk:

"In dieser komplexen Frage ist es wichtig, dass sehr bald Rechtssicherheit hergestellt wird. Hierzu ist der Bundesgesetzgeber berufen. Der Deutsche Bundestag hat in seiner Entschließung vom 19. Juli 2012 die Bundesregierung aufgefordert, im Herbst 2012 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter Berücksichtigung der Grundrechte von Eltern und Kindern sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist. Ich gehe davon aus, dass ein entsprechendes Gesetz bald verabschiedet werden wird. Bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes werden die bayerischen Staatsanwaltschaften - sollten Fälle angezeigt oder sonst bekannt werden und eine Strafverfolgung überhaupt in Betracht kommen - Strafverfolgungsmaßnahmen zurückstellen".

Bislang wurden bei den bayerischen Staatsanwaltschaften, soweit bekannt, keine Ermittlungsverfahren wegen der Beschneidung von Jungen mit religiösem Hintergrund geführt. Strafanzeigen Betroffener liegen ebenfalls nicht vor. Durch Dritte wurden, teilweise unter Bezugnahme auf Presseberichte, Strafanzeigen gegen einen Rabbiner in Hof wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen erstattet. Über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens hat die Staatsanwaltschaft noch nicht entschieden.

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?