Amtsgericht Neu-Ulm
28.08.2012

Verbraucherschutzministerin Beate Merk fordert effektives Klagerecht für Verbraucherverbände

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert ein effektives Klagerecht für Verbraucherverbände bei Wettbewerbs- oder Kartellrechtsverstößen. "Ganz gleich, ob es sich um Absprachen beim Kaffeepreis oder um irreführende Preisangaben bei Online-Flugbuchungen handelt, unseriöse Geschäftspraktiken zulasten der Verbraucher und des Wettbewerbs dürfen sich nicht lohnen", so Merk. "Das bedeutet: Wenn sich Unternehmen durch Kartelle oder Wettbewerbsverstöße unrechtmäßig bereichern, müssen diese Gewinne konsequent abgeschöpft werden.

Die Bundesregierung hatte im Frühjahr einen Gesetzentwurf zur Novelle des Kartellrechts vorgelegt. Der Gesetzentwurf räumt zwar den Verbraucherverbänden ein Klagerecht bei kartellrechtswidrigen Absprachen ein, jedoch blieben die strukturellen Defizite bei der Vorteilsabschöpfung bestehen.

Merk: "Das Instrument der Gewinn- und Vorteilsabschöpfung kann nicht funktionieren, wenn der abgeschöpfte Gewinn ausschließlich in die Staatskasse fließt. Bei einem Streitwert in Millionenhöhe wird kein Verband Klage erheben, wenn er bei einer erfolgreichen Klage nichts von dem abgeschöpften Gewinn erhält, im Falle der Klageabweisung jedoch auf Gerichts- und Anwaltskosten sitzenbleibt. Das kann einen Verbraucherverband schnell in die Insolvenz treiben. Die Gewinne sollen stattdessen in einen Fonds oder ein Stiftungsvermögen fließen. Aus diesem Topf könnten dann die Gewinnabschöpfungsklagen finanziert werden. Überschüsse sollten für die Verbraucherarbeit eingesetzt werden und kommen dann allen Bürgerinnen und Bürgern zugute."

Außerdem fordert Merk, dass eine Abschöpfung des Gewinns auch schon bei Fahrlässigkeit der handelnden Personen - statt wie bisher nur bei Vorsatz - möglich sein soll. "Die Unternehmen berufen sich bei einem Verstoß gerne darauf, nicht bewusst gegen das Kartell- oder Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben. Der Vorsatz ist aber vor Gericht nur schwer nachzuweisen", so Merk.

Merk abschließend: "Ich werde mich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Verbraucherverbände aktiv und effektiv in den Kampf gegen Kartelle und Wettbewerbsverstöße eingreifen können. Ich hoffe, dass der Bundestag bei der Kartellrechtsnovelle die Forderungen des Bundesrats ernst nimmt und unseren Forderungen nach einer praxisgerechten Ausgestaltung der Vorteilsabschöpfung Rechnung trägt. Mit der Gewinnabschöpfung im Wettbewerbsrecht wird sich in Kürze die Verbraucherschutzministerkonferenz am 14. September erneut befassen. Es wird Zeit, dass das Bundesjustizministerium endlich die Vorschläge der Länder aufgreift. Unseriösen Geschäftsmodellen müssen wir gemeinsam die Rote Karte zeigen!"

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