Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Justizvollzugsanstalt Kaisheim

Jva Kaisheim



Anschrift:

Abteistraße 10
86687 Kaisheim

Telefon: (09099) 999-0
Telefax: (09099) 999-300

E-Mail:
poststelle.kais<at>jv.bayern.de

Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.kais<at>jv.bayern.de

Besuchsinformationen

Besuche sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Ab dem 01.05.2020 wird hierbei aus datenschutzrechtlichen Gründen ein Kennwort abgefragt; ansonsten findet keine telefonische Terminvereinbarung statt. 

Die telefonische Terminvereinbarung ist aus organisatorischen Gründen nur von 17:00 Uhr bis 21:00 Uhr unter der Telefonnummer 09099 – 999 – 0 möglich.



Ablauf der Besuche:

Jeder Gefangene kann pro Termin von bis zu drei Personen gleichzeitig besucht werden. Bei jedem Besuch müssen Sie sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen (Führerscheine oder ähnliche Dokumente werden grundsätzlich nicht akzeptiert). Ihr Ausweisdokument wird mittels eines Dokumentenprüfgerätes auf Echtheit geprüft.
Das Mitnehmen von Waffen, Mobiltelefonen, Alkohol, Drogen, Taschen und Armbanduhren sowie Autoschlüssel zum Besuch ist verboten! Auch Leuchtschuhe für Kindern sind mangels Kontrollmöglichkeiten verboten. Es stehen Schließfächer zur Verfügung.
Vor jedem Besuch müssen Sie zur Kontrolle einen Metalldetektorrahmen durchschreiten. Darüber hinaus können Kontrollen mit einem Rauschgiftspürhund stattfinden. Unterziehen Sie sich nicht den angeordneten Kontrollen, kann der Besuch untersagt werden.
Die Besuche finden nur zu den angemeldeten Zeiten statt. Ein Einlass vor der vereinbarten Zeit ist nicht möglich. 
Jeder Besucher wird gebeten, sich ca. 30 Minuten vor dem vereinbarten Termin in der Justizvollzugsanstalt Kaisheim einzufinden, um die Kontrollen durchführen zu können.
Sollte ein Besucher erst nach der vereinbarten Zeit erscheinen, kann der Besuch an diesem Tag nicht stattfinden.

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Besuchszeiten
Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis

Dienstag bis Donnerstag

08:30 Uhr

09:30 Uhr

09:45 Uhr 
10:45 Uhr
12:45 Uhr 13:45 Uhr
14:00 Uhr 15:00 Uhr
Samstag / Sonntag
09:00 Uhr
10:00 Uhr
12:45 Uhr 13:45 Uhr


Die Besuchszeiten gelten auch für Amtspersonen, z.B. Rechtsanwälte, Polizei und Verteidiger!

Es findet kein Besuch an Feiertagen statt!

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Besuchsersatztelefonate

Die Besuchsersatztelefonate (2 x 20 Minuten pro Monat bei Besuch, in den übrigen Fällen 3 x 20 Minuten pro Monat) müssen vorab angemeldet werden.

Die Hotline erreichen Sie von Montag bis Donnerstag unter der Nummer 09099 – 999 – 316 zu folgenden Zeiten: 

Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis
Montag 13:00 Uhr 17:00 Uhr
Dienstag + Mittwoch 13:00 Uhr 16:00 Uhr
Donnerstag 13:00 Uhr 15:00 Uhr
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Informationen für Rechtsanwälte und Amtspersonen - Einbringen elektronischer Geräte

Sollten Sie als Verteidiger, Rechtsanwalt oder Amtsperson elektronische Geräte für das Gespräch mit Ihrem Mandaten benötigen, müssen Sie die folgende Erklärung samt Verpflichtung unterschreiben:
Information und Erklärung für Rechtsanwälte

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Kurzübersicht

Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Kurzübersicht JVA Kaisheim

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Hinweis für ehrenamtliche Betreuerinnen/Betreuer

Das Formular zur Fahrtkostenerstattung kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Fahrtkostenerstattung ehrenamtliche Betreuung Kaisheim

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Hinweise zum Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Kaisheim können unter dem folgenden Link abgerufen werden: 

Informationsblatt Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen durch die Justizvollzugsanstalt Kaisheim können unter dem folgenden Link abgerufen werden: 

Informationsblatt Bewerber/innen

Hier finden Sie ergänzende Hinweise zur Videoüberwachung

Informationsblatt Videoüberwachung

Informationsschild Videoüberwachung

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Drehgenehmigungen

Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.

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Bankverbindung für Einzahlungen an Gefangene

Wenn Sie einem Inhaftierten Geld überweisen möchten, nutzen Sie bitte die folgenden Daten: 

Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg
IBAN: DE34700500000000024919
BIC: BYLADEMM

Verwendungszweck:
7036090357 für „Name, Vorname, evtl. Geb.datum“
SG 1 (für Paket Ostern/Weihnachten/Jahr)
EG ZWB

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