Legalisation von Urkunden
Die Verwaltung des Landgerichts Passau ist zuständig für die Zwischenbeglaubigung zur Legalisation sowie für die Erteilung von Apostillen von Dokumenten aus dem Landgerichtsbezirk Passau
Diese Dokumente können sein:
- notarielle Urkunden
- gerichtliche Dokumente
- Übersetzungen eines vom Präsidenten des Landgerichts Passau öffentlich bestellten und vereidigten Dolmetschers oder Übersetzers
Für nachfolgende Legalisationen ist allerdings ausschließlich die Regierung von Niederbayern in Landshut zuständig:
Deutsche öffentliche Urkunden, die von Landesbehörden oder Kommunen im Regierungsbezirk Niederbayern ausgestellt wurden. Hierzu zählen zum Beispiel Dokumente der Standesämter, Meldebescheinigungen oder Schulzeugnisse.
Anschrift und Ansprechpartner
Landgericht Passau
Frau Annerose Reihofer
Frau Janine Wandinger
Zengergasse 1
94030 Passau (Postanschrift)
Telefon: +49 851 394 105 oder -118
Telefax: +49 9621 96241 1106
Sprechzeit: Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12:00 Uhr
Hinweis:
Die Urkunden können mit der Post geschickt oder persönlich auf Zimmer 51 zu den oben genannten Sprechzeiten abgegeben werden.
Beim Postversand muss unbedingt das Land angegeben werden, für welches die Urkunde benötigt wird.
Für die Fertigstellung der Urkunden muss eine Bearbeitungszeit von drei Werktagen in Kauf genommen werden.
Die Kosten betragen 25,- € für jede Urkunde. Sie erhalten über die fällige Gebühr eine Kostenrechnung.