München, den 22. Februar 2006
Pressemitteilung
Wechsel im Amt des Generalsekretärs des
Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
Nach mehr als 12 Jahren im Amt des
Generalsekretärs des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs tritt Dr. Gustav
Lichtenberger am 1. März 2006 in den Ruhestand. Zu seiner Nachfolgerin ernannte
der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Dr. Karl Huber, die Verfassungsrichterin
Dagmar Ruderisch (52). Im Rahmen eines Empfangs für die Verfassungsrichter am
22. Februar 2006 in München würdigte Dr. Huber die besondere Verdienste des
scheidenden Generalsekretärs.
I.
1. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit Sitz in
München ist das oberste Gericht für staatsrechtliche Fragen des Freistaates
Bayern. Als oberstes Verfassungsorgan ist der Verfassungsgerichtshof der Staatsregierung
gleich geordnet; er untersteht keinem Mitglied der Staatsregierung. Im Rahmen
seiner Zuständigkeit kann der Verfassungsgerichtshof das Handeln aller anderen
Staatsorgane kontrollieren. Er kann z.B. Normen des bayerischen Landesrechts
für verfassungswidrig erklären oder Entscheidungen von Behörden und Gerichten
wegen Verstößen gegen die Bayerische Verfassung aufheben. Bei Verfassungsverletzungen
ist er also – vorausgesetzt, dass entsprechende Verfahren durch
Antragsberechtigte eingeleitet werden – sowohl zu Korrekturen der Legislative
wie auch zu Eingriffen in Entscheidungen der Judikative und Maßnahmen der
Exekutive befugt.
2. Der Verfassungsgerichtshof besteht aus dem
Präsidenten, 22 berufsrichterlichen Mitgliedern, 15 weiteren Mitgliedern und
deren Vertretern. Der Präsident und die berufsrichterlichen Mitglieder des
Verfassungsgerichtshofs werden vom Landtag auf die Dauer von acht Jahren
gewählt. Die berufsrichterlichen Mitglieder müssen Richter auf Lebenszeit an
einem Gericht des Freistaates Bayern sein. Sie sind also – anders als beim
Bundesverfassungsgericht – nur im Nebenamt am Verfassungsgerichtshof tätig.
Eine Ausnahme bildet der Generalsekretär, der als Vorsitzender Richter am
Oberlandesgericht für die Tätigkeit am Verfassungsgerichtshof ganz frei gestellt
ist. Der Generalsekretär wird vom Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs zu
seiner Unterstützung und zur Durchführung der Verwaltungsgeschäfte des
Verfassungsgerichtsgerichtshofs aus dem Kreis der berufsrichterlichen
Mitglieder ernannt. Ihm obliegt unter anderem die Wahrnehmung der verfahrensleitenden
Befugnisse zur Vorbereitung der Sitzungen des Verfassungsgerichtshofs.
3. Dr.
Gustav Lichtenberger war seit dem 1. Oktober 1993 Generalsekretär des Bayerischen
Verfassungsgerichtshofs. In seiner 12
Jahre und 4 Monate währenden Amtszeit wurden beim Verfassungsgerichtshof etwa
1.400 Verfassungsbeschwerden, 200 Popularklagen und 25 sonstige
Verfassungsstreitigkeiten erledigt. Anlässlich eines Abschiedsempfangs am 22.
Februar 2006 in München würdigte Dr. Karl Huber den scheidenden Generalsekretär
als „Glücksgriff für den Verfassungsgerichtshof“, der dem Präsidenten und den
Verfassungsrichtern stets als wertvoller Ansprechpartner zur Verfügung gestanden
habe.
Zur neuen
Generalsekretärin des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ernannte Dr. Huber
mit Wirkung zum 1. März 2006 die 52-jährige Verfassungsrichterin Dagmar Ruderisch.
Die neue Generalsekretärin, die zeitgleich zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht
ernannt wurde, war zuletzt als Richterin am Bayerischen Obersten Landesgericht
tätig. Sie ist seit 2001 berufsrichterliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.
4. Am 16.
Februar 2006 hat der Bayerische Landtag zwei neue berufsrichterliche Mitglieder
des Verfassungsgerichtshofs gewählt: Der Präsident des Landgerichts Memmingen
Prof. Dr. Karl Thiere und der Vorsitzende
Richter am Oberlandesgericht München Michael Lorbacher werden dem Bayerischen
Verfassungsgerichtshof ab dem 1. März 2006 als Nachfolger für zwei in Ruhestand
getretene Mitglieder angehören.
Bayerischer
Verfassungsgerichtshof
