München, den 22. Februar 2006

 

 

 

 

Pressemitteilung

 

Wechsel im Amt des Generalsekretärs des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

 

 

Nach mehr als 12 Jahren im Amt des Generalsekretärs des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs tritt Dr. Gustav Lichtenberger am 1. März 2006 in den Ruhestand. Zu seiner Nachfolgerin ernannte der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Dr. Karl Huber, die Verfassungsrichterin Dagmar Ruderisch (52). Im Rahmen eines Empfangs für die Verfassungsrichter am 22. Februar 2006 in München würdigte Dr. Huber die besondere Verdienste des scheidenden Generalsekretärs.

 

I.

 

1. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit Sitz in München ist das oberste Gericht für staatsrechtliche Fragen des Freistaates Bayern. Als oberstes Verfassungsorgan ist der Verfassungsgerichtshof der Staatsregierung gleich geordnet; er untersteht keinem Mitglied der Staatsregierung. Im Rahmen seiner Zuständigkeit kann der Verfassungsgerichtshof das Handeln aller anderen Staatsorgane kontrollieren. Er kann z.B. Normen des bayerischen Landesrechts für verfassungswidrig erklären oder Entscheidungen von Behörden und Gerichten wegen Verstößen gegen die Bayerische Verfassung aufheben. Bei Verfassungsverletzungen ist er also – vorausgesetzt, dass entsprechende Verfahren durch Antragsberechtigte eingeleitet werden – sowohl zu Korrekturen der Legislative wie auch zu Eingriffen in Entscheidungen der Judikative und Maßnahmen der Exekutive befugt.

 

2. Der Verfassungsgerichtshof besteht aus dem Präsidenten, 22 berufsrichterlichen Mitgliedern, 15 weiteren Mitgliedern und deren Vertretern. Der Präsident und die berufsrichterlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs werden vom Landtag auf die Dauer von acht Jahren gewählt. Die berufsrichterlichen Mitglieder müssen Richter auf Lebenszeit an einem Gericht des Freistaates Bayern sein. Sie sind also – anders als beim Bundesverfassungsgericht – nur im Nebenamt am Verfassungsgerichtshof tätig. Eine Ausnahme bildet der Generalsekretär, der als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht für die Tätigkeit am Verfassungsgerichtshof ganz frei gestellt ist. Der Generalsekretär wird vom Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs zu seiner Unterstützung und zur Durchführung der Verwaltungsgeschäfte des Verfassungsgerichtsgerichtshofs aus dem Kreis der berufsrichterlichen Mitglieder ernannt. Ihm obliegt unter anderem die Wahrnehmung der verfahrensleitenden Befugnisse zur Vorbereitung der Sitzungen des Verfassungsgerichtshofs.

 

3. Dr. Gustav Lichtenberger war seit dem 1. Oktober 1993 Generalsekretär des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. In seiner 12 Jahre und 4 Monate währenden Amtszeit wurden beim Verfassungsgerichtshof etwa 1.400 Verfassungsbeschwerden, 200 Popularklagen und 25 sonstige Verfassungsstreitigkeiten erledigt. Anlässlich eines Abschiedsempfangs am 22. Februar 2006 in München würdigte Dr. Karl Huber den scheidenden Generalsekretär als „Glücksgriff für den Verfassungsgerichtshof“, der dem Präsidenten und den Verfassungsrichtern stets als wertvoller Ansprechpartner zur Verfügung gestanden habe.

 

Zur neuen Generalsekretärin des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ernannte Dr. Huber mit Wirkung zum 1. März 2006 die 52-jährige Verfassungsrichterin Dagmar Ruderisch. Die neue Generalsekretärin, die zeitgleich zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht ernannt wurde, war zuletzt als Richterin am Bayerischen Obersten Landesgericht tätig. Sie ist seit 2001 berufsrichterliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.


 

4. Am 16. Februar 2006 hat der Bayerische Landtag zwei neue berufsrichterliche Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs gewählt: Der Präsident des Landgerichts Memmingen Prof. Dr. Karl Thiere und der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht München Michael Lorbacher werden dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof ab dem 1. März 2006 als Nachfolger für zwei in Ruhestand getretene Mitglieder angehören.

 

                                                                               Bayerischer Verfassungsgerichtshof